Zwei Kilogramm Cannabis vergessen: Freispruch

Ein äußerst skurriler Prozess um eine vergessene Tasche voller Ganja wurde neulich in Wien verhandelt. In der Sporttasche, die in der S-Bahn liegen geblieben war, befanden sich nicht weniger als 2,1 Kilogramm Cannabis.

Dem Lokführer fiel die herrenlose Tasche auf und er übergab sie dem ÖBB-Fundbüro. Die MitarbeiterInnen des Fundbüros staunten nicht schlecht über den Inhalt der Tasche. Am Abend desselben Tages kam dann ein 32-jähriger Mann, der seine vergessene Tasche abholen wollte – da klickten die Handschellen.

Im Revier belastete der Mann dann einen ehemaligen Schulfreund. Dieser habe ihn gebeten, seine in der S-Bahn vergessene Tasche abzuholen. Daraufhin habe er das Fundbüro aufgesucht und sich nach der Tasche erkundigt. Der 32-Jährige wurde daraufhin wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen seinen Schulkollegen wurde ein Verfahren eingeleitet.

Vor Gericht kam zutage, dass der Ex-Schulkollege zu Unrecht belastet wurde: „Das war eine erfundene Geschichte.“ Somit wurde der Ex-Schulkollege freigesprochen. Ein DNA-Gutachten erbrachte ebenfalls keinerlei Hinweise darauf, dass einer der beiden die Tasche oder das Cannabis jemals angerührt hätte. Auch war das Bildmaterial der Überwachungskameras gelöscht worden, da die Polizei es versäumt hatte, die Videoaufzeichnungen rechtzeitig anzufordern.

Der 32-Jährige behauptete als Zeuge unter Wahrheitspflicht, er habe lediglich eine Tasche mit Inlineskates im Zug zurückgelassen. Dass er im Fundbüro noch behauptet habe, dass es sich um seine Tasche handelt, führt er darauf zurück, dass er zu dem Zeitpunkt betrunken war. Außerdem sei ihm nur ein Handyfoto gezeigt worden, welches er aufgrund seiner Sehschwäche verwechselt haben müsse.

Weil er seinen Schulkollegen angeschwärzt hat, wurde der 32-Jährige wegen Verleumdung angezeigt.

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