Weiterhin unklare Lage bei CBD-Produkten in Österreich

Im Frühherbst wurden bei einem Hanf-Fachhändler Produkte beschlagnahmt, die das legale Cannabinoid Cannabidiol (CBD) enthalten. Nun herrscht in Österreich Unklarheit darüber, ob jetzt der Vertrieb, Konsum und Besitz von solchen Zubereitungen gestattet ist oder nicht.

Das Wichtigste vorweg: PatientInnen und andere Verbraucher haben nichts zu befürchten. CBD ist – so wie alle anderen Cannabinoide mit Ausnahme von Delta9Tetrahydrocannabinol (THC) – nicht in der Substanzen-Liste des Suchtmittelgesetzes aufgeführt.

Anders sieht es beim Vertrieb aus. Laut AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH – werden CBD-Zubereitungen von der EU als sogenannte „Novel Foods“ (Nahrungsergänzungsmittel) eingestuft, „da kein Verzehr (als Lebensmittel) in signifikanten Mengen vor dem 15. Mai 1997 auf dem Gebiet der Europäischen Union nachgewiesen werden kann. Neuartige Lebensmittel dürfen nur bei Vorliegen einer EU-weiten Zulassung in Verkehr gebracht werden.“

Das nicht psychoaktive Cannabinoid CBD hat sich binnen eines Jahres zu einem ungeahnten Höhenflug aufgeschwungen. Vor einem Jahr noch quasi Insidertipp unter PatientInnen, verbreitete sich das Wissen über die entzündungshemmende, schmerzstillende, krampflösende und sogar bei Krebs hilfreiche Wirkung von CBD wie ein Lauffeuer. Dem Autor dieses Artikels gelang es mit CBD-E-Vapes, seine Nikotinsucht zu beenden.

CBD-Boom

Der Cannabidiol-Boom war bei der tschechischen Hanfmesse Cannafest im vergangenen November nicht zu übersehen. Schon über zwei Dutzend CBD-Hersteller priesen ihre Waren an, wohingegen man ein Jahr zuvor CBD-Produkte noch suchen musste. Aufgrund der fehlenden Zulassung sind jetzt die allermeisten Produkte einerseits mit dem Hinweis „nicht zur menschlichen Einnahme“, andererseits aber mit dem Aufdruck „EU-weite Zulassung“ gekennzeichnet.

Ab hier wird es kompliziert. Da CBD in „Novel Foods“, aber auch in Salben, Ölen, Kosmetikprodukten oder E-Zigaretten/E-Vapes enthalten ist, sehen EU-Gesetze eine Zulassung vor.

 

Ist CBD überhaupt ein „Novel Food“?

In der österreichischen Hanfbranche gibt es derzeit zwei Strategien, um CBD möglichst bald wieder für PatientInnen verfügbar zu machen.

Einerseits denkt man darüber nach, den mühseligen und kostspieligen Gang durch die Instanzen anzutreten und CBD-Zulassungen für Österreich zu erwirken. Da hierfür jedoch rasch sechsstellige Beträge zu veranschlagen sind, wollen Lebensmittelrechtsexperten die diffuse Rechtslage durchleuchten. „Hanf wird seit 5.000 Jahren als Heil- und Lebensmittel konsumiert. Da ist also nichts Neues dran“, sagte ein Jurist, der sich mit der Materie intensiv beschäftigt.

Fachhändler, die weiterhin CBD-Produkte anbieten – dies soll vorkommen –, können mit folgender Prozedur rechnen: „Die AGES kann eine Probe ziehen und die Produkte beschlagnahmen. Des Weiteren kann eine Rückholaktion vorgeschrieben und im Erstfall eine ‚verkraftbare‘ Verwaltungsstrafe gefordert werden.“

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