Verweigerte Transplantation

In entwickelten Gesellschaften hält man es für selbstverständlich, dass Kranke im Notfall das Recht auf lebensrettende Maßnahmen haben, auf eine Behandlung, die bleibenden Gesundheitsschäden vorbeugt. In der Realität gibt es jedoch auch Fälle, in denen lebensrettende Maßnahmen aus diskriminierenden Gründen abgelehnt werden. Dies widerfuhr einem jungen Mann im US-Bundesstaat Utah, dem unter Berufung auf seinen Cannabiskonsum eine Lungentransplantation verweigert wurde. Die Entscheidung kostete den jungen Mann das Leben.

Riley Hancey war 19 Jahre alt, als er am Thanksgiving Day ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Die ÄrztInnen stellten sehr schnell fest, dass seine Lungen infolge einer starken Entzündung so geschädigt waren, dass eine Organtransplantation dringend notwendig war. Als bei den Untersuchungen THC in seinem Organismus festgestellt wurde, weigerte sich das Krankenhaus, Riley auf die Warteliste für Organtransplantationen zu setzen. Die Ärzteschaft des Krankenhauses erklärte auf Nachfrage, dass vor der Entscheidung zur Operation zahlreiche Gesichtspunkte zu klären seien, unter anderem das Risiko, dass das neue Organ abgestoßen wird. Wie sie sagten, würden Alkoholsüchtige, regelmäßige RaucherInnen und DrogenkonsumentInnen abgelehnt, und daher würde auch Riley die Operation verweigert.

Nach Angaben der Eltern war der Junge Sportler und rauchte kaum Gras. Die Familie gab natürlich nicht auf und wandte sich an weitere Krankenhäuser. Die University of Pennsylvania setzte Riley schließlich auf eine Warteliste. Bis zu dem Eingriff vergingen Monate, und der Eingriff selbst verlief nicht ohne Komplikationen. Rileys Organismus stieß das neue Organ ab und sein Zustand verschlechterte sich zusehends. Die ÄrztInnen rangen um das Leben des Jungen, konnten ihn aber nicht retten. Riley starb offiziell an den Komplikationen einer Lungentransplantation. Es ist schwer zu beurteilen, was geschehen wäre, wenn die ÄrztInnen in Utah die Operation nicht abgelehnt hätten. Es ist vorstellbar, dass Riley heute noch am Leben wäre, aber auch, dass dort ebenfalls Komplikationen aufgetreten wären.

Der Fall wirft fachliche und ethische Fragen auf. Ist es beispielsweise begründbar, dass ein Arzt gelegentliches Kiffen mit regelmäßigem Trinken und Tabakrauchen gleichsetzt? Hatte er vor seiner Urteilsfindung die diesbezügliche Fachliteratur studiert oder basiert seine Ablehnung auf moralischen Erwägungen? Wir hegen den Verdacht, dass Letzteres der Fall war, denn nach einer Untersuchung aus dem Jahre 2015 ist THC kein Risikofaktor, sondern kann sogar das Abstoßen des implantierten Organs verhindern. Im Rahmen einer Untersuchung transplantierten ForscherInnen die Haut einer Gruppe von Mäusen auf eine andere, genetisch unterschiedliche Gruppe von Mäusen. Einer Gruppe von Mäusen mit Hauttransplantaten gaben sie THC und stellten fest, dass ihr Körper weniger dazu neigte, das neue Fell abzustoßen. Die Studie belegt, dass das THC mit der Aktivierung der CB1-Rezeptoren über zahlreiche Mechanismen gegen die Abstoßung von Transplantaten wirkt. Es verhindere das Ansteigen der T-Zellen-Rezeptoren in den Lymphknoten des Transpantatempfängers, verringere damit die Wahrscheinlichkeit des Abstoßens des Gewebes des Spenders und das Gegensignal einer Entzündung. Die Forscher beobachteten, dass THC die myeloiden Suppressorzellen stimuliert, welche die Reaktion des T-Zellen-Rezeptors verringern und damit das Abstoßen verhindern. Schließlich stellten sie auch fest, dass die Überlebensdauer der transplantierten Hautzellen stieg.

Man kann annehmen, dass die MedizinerInnen anhand von Humanexperimenten und einer entsprechenden medizinischen Praxis eine positive Entscheidung gefällt hätten. In diesem Fall scheint es jedoch so, als dass sie den Patienten unbegründet diskriminiert haben. ÄrztInnen müssen wissen, dass Cannabis keine vergleichbare organschädigende Wirkung wie Tabak oder Alkohol hat, daher ist die Verweigerung einer lebensrettenden Operation nur mit einem Hinweis auf das festgestellte THC nicht fachgerecht. Wenn mit Sicherheit feststeht, dass THC auch beim Menschen das Risiko einer Abstoßung verringert, dann werden es die ÄrztInnen in Zukunft selbst bei PatientInnen anwenden, die auf der Transplantationswarteliste stehen.

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