Verbot zurückgezogen

Das vielversprechende Heilmittel Kratom

Statt den Drogenkonsum zu verbieten – was wohl die am weitesten verbreitete Methode ist –, könnte man mit den Betroffenen zusammenarbeiten und weitere Forschungen anstellen. Letzteres bietet sich jetzt in den Vereinigten Staaten an, wo ForscherInnen, drogenpolitische Organisationen, Interessenschutzgruppen und Gesetzgeber erfolgreich das Verbot der in vieler Hinsicht vielversprechenden Pflanze Kratom verhinderten.

 

Die amerikanische Drogenvollzugsbehörde (DEA) verkündete am 30. August 2016, dass sie innerhalb eines Monats die Pflanze Kratom auf die Verbotsliste setzen wird, und zwar als Klasse-I-Droge – in die gleiche Kategorie wie Drogen, die ein hohes Missbrauchspotenzial und keinen nachgewiesenen medizinischen Nutzen aufweisen. Also zusammen mit Heroin und anderen Opiaten, dem als Designerdroge bekannten Mephedron und seltsamerweise auch mit dem in der Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten als Medikament erhältlichen Cannabis. Aus welchem Grund wollte die DEA das Kratom – aus dem Nichts kommend – innerhalb eines Monats in die schärfste Drogenkategorie verbannen?

Woher stammt die Pflanze?

Unter Kratom versteht man üblicherweise die Blätter eines in einigen Regionen Südasiens heimischen Baumes mit dem Namen Mitragyna speciosa. Es gibt auch die staubfeine Erscheinungsform, die abhängig von der Rechtsprechung im Internet oder in speziellen Geschäften als ethnobotanische Probe erhältlich ist. Aufzeichnungen belegen, dass die Pflanze spätestens um 1836 in der Volksmedizin verwandt wurde. Neuerdings verbreitet sich der Konsum von Kratom als Genussmittel. Es gehört zur Familie der Kaffeegewächse und hat die Fähigkeit, die Opioidrezeptoren zu aktivieren. In kleinen Mengen genossen stimuliert es, in größeren Dosen entfaltet Kratom ähnlich wie die Opiumderivate (Opiate) eine sedative und schmerzstillende Wirkung, verbunden mit leichter Euphorie. Die Hauptwirkstoffe der Pflanze sind Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin (7-HMG); weitere 25 Alkaloide beeinflussen seine Wirkung. Die unterschiedlichen Eigenschaften verschiedener Sorten der Pflanze werden mit dem Verhältnis der enthaltenen Wirkstoffe erklärt. Bis dato ist noch nicht bekannt, welche Sorten eher aufputschen und welche eher sedieren.

Aus medizinischer Sicht ist die Pflanze interessant, weil beide Hauptwirkstoffe die Opioidrezeptoren des Hirns aktivieren  (wie auch Heroin und Oxycontin), aber Konsumentenberichten zufolge sowohl nach der Ausbildung der Toleranz als auch nach Beendigung des Konsums die Entzugserscheinungen weit hinter denen des Heroins oder rezeptpflichtiger Schmerzmittel zurückbleiben. In diesem Zusammenhang muss hervorgehoben werden, dass sich in einem Experiment an Mäusen die schmerzstillende Wirkung des Kratom als 13-mal stärker erwies als die des in der Medizin verbreiteten Morphins. Daher kann man sagen, dass die Pflanze mehr Nutzen bringt als Schaden, wenn man sie mit den traditionellen Schmerzmitteln vergleicht. Susruta majumdar ist einer der wenigen Forscher, welche die Anwendbarkeit des Kratom in der Medizin untersuchen. Majumdar erklärte gegenüber Scientific American, dass die Fähigkeit des Kratom, die Delta-Opioidrezeptoren zu blockieren, in den Experimenten an Mäusen die Opiatabhängigkeit und die Schwere der Entzugserscheinungen reduziert habe. Diese Eigenschaft könne Kratom zum sichersten Schmerzmittel machen. Es ist daher kein Zufall, dass manche ExpertInnen neben dem Cannabis im Kratom ein mögliches Gegenmittel gegen die Welle der Opiatüberdosierungen in den USA sehen, andere es aus dem gleichen Grund schnellstmöglich aus dem Verkehr ziehen wollen.

Gefahr für die allgemeine Sicherheit?

Kratom wurde in seinem Herkunftsland Thailand im Jahre 1943 verboten, als die westliche Welt noch nicht einmal den Begriff Droge benutzte. Die stimulierende oder schmerzstillende Wirkung des Kratom wurde damals in Thailand schon genutzt. In erster Linie benutzten es Bauern, die den ganzen Tag auf dem Feld arbeiteten, um Ermüdungserscheinungen zu bekämpfen bzw. Schmerzen, die sie durch ihre Arbeit erlitten, zu mildern. Man nannte es „das Marihuana der Armen“, weil die Bauern sich gewöhnlich das zwar allgemein erhältliche, aber teure Cannabis nicht leisten konnten. In den 1930er Jahren erkannte man, dass Kratom ausgezeichnet die Symptome des Opiumentzugs lindert und sogar als Ersatzstoff für Opium dienen konnte. Für die Regierung kam das einer Verringerung der Steuereinnahmen aus dem Opiumverkauf gleich, weswegen sie nicht diese Droge verbot, sondern das Kratom. Letzteres wuchs wild, war für alle erreichbar und wurde deswegen nicht besteuert wie das Opium – und brachte daher dem Staat auch keine Steuereinnahmen.

Dem Beispiel Thailands folgten später auch Malaysia, Myanmar und Australien. In Europa begann man wesentlich später, Kratom zu konsumieren – erst nach dem Siegeszug der klassischen Drogen. Und dies geschah nur in einer kleinen Subkultur, konnte sich aber wegen des unangenehmen Geschmacks, des beim Konsum auftretenden Brechreizes und der nur leichten Wirkungen beim Genuss nicht mit den klassischen Mitteln messen.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gab den Status der Verbotsliste für Kratom in den Ländern der Europäischen Union im Jahre 2011 wie folgt an: Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und Schweden. 2016 schloss sich Großbritannien dem globalen Verbot des psychoaktiven Mittels an und bis jetzt schien es, dass die USA folgen würden. Die amerikanischen Kontrollorgane entdeckten 2014 zum ersten Mal mehrere Lieferungen von Kratom aus Übersee. Zwischen 2010 und 2015 wuchs die Zahl derer, die in den USA im Zusammenhang mit dem Konsum von Kratom Hilfe in Anspruch nahmen, von 26 auf 263 – dadurch erfuhr die Pflanze immer mehr Aufmerksamkeit. Zahlreiche Bundesstaaten kamen der Entscheidung des Bundes zuvor und verboten Kratom: Indiana, Wisconsin, Vermont und Tennessee. Nun ließ die Entscheidung der Drogenvollzugsbehörde nicht mehr lange auf sich warten, mit der sie Kratom als „Gefahr für die Allgemeinheit“ abstempelte – der Konsum der Pflanze habe zwischen 2000 und 2014 1.615 Todesopfer gefordert. Gleichzeitig initiierte man die sofortige Aufnahme in die Kategorie 1 der verbotenen Mittel. Die Behörde untersuchte nicht, ob bei den erwähnten Todesfällen neben dem Kratom auch andere Mittel im Körper der Verstorbenen nachweisbar waren bzw. ob die Kombination verschiedener Stoffe die Todesursache gewesen sein könnte. Genauso wenig beschäftigte sie sich damit, wie weit sich in den vorangegangenen Jahren der Gebrauch zu medizinischen Zwecken verbreitet hatte.

cr6u8tmwgaq9mts

Aufhebung des Verbots

In den Vereinigten Staaten erlangte Kratom Popularität zunächst bei Menschen, die vom Heroin loskommen wollten oder regelmäßig Schmerzmittel benutzten. 2014 starben in den USA rund 30.000 Menschen an Opiatüberdosen oder infolge einer Kombination von Opiaten und anderen Mitteln. Diese Rekordzahl bildet den Höhepunkt einer seit Jahren andauernden Steigerung, die schon die Alarmglocken läuten ließ und dazu führte, dass dieses Jahr die Regierung Obama eine ernsthafte Summe für die Behandlung des Phänomens lockermachte. Eine der besten Alternativen bietet das Cannabis, denn in den Staaten, die den Gebrauch zu medizinischen Zwecken erlauben, setzten viele PatientInnen ihre Arzneimittel ab und senkten damit die Zahl der Todesfälle um ein Viertel. Cannabis erweist sich in erster Linie bei bestimmten Formen von Schmerzen als wirkungsvoll und birgt sehr viel weniger Risiken in sich als bestimmte rezeptpflichtige Medikamente. Berichten zufolge wird es auch als Alternative zu Heroin verwendet.

Im Gegensatz zum THC ist der Hauptverbindungspunkt der Wirkstoffe des Kratom nicht der Cannabinoid-, sondern der Opioidrezeptor, und dementsprechend imitiert es die Wirkung der Opiate besser, wobei es schmerzstillend wirkt und weniger euphorisch macht. Entzugserscheinungen treten nach Abbruch der Einnahme von großen Mengen zwar auf, im Vergleich zum Heroinentzug halten sie sich aber in Grenzen. Eine Überdosierung ist ausgesprochen selten und stellt sich am häufigsten bei der Kombination mit anderen Mitteln ein. Atemwegsbeschwerden, welche im Falle einer Heroinüberdosierung feststellbar sind, treten auch bei einer extrem hohen Dosierung von Kratom auf, jedoch in einer sehr viel milderen Form.

Verständlich, dass Opiatabhängige, die entziehen wollen, die Ankündigung des Verbots von Kratom als bedrohlich empfanden. Die Idee erregt aber auch außerhalb ihrer Kreise die Gemüter. Obwohl die Drogenvollzugsbehörde zu Recht sagt, dass es für Kratom gegenwärtig keine akzeptierte therapeutische Anwendungsform gibt, wäre es realistisch und dringend notwendig, genau dies eingehend zu erforschen. So dachten auch 54 amerikanische Abgeordnete, die der Drogenvollzugsbehörde einen Brief zukommen ließen, in dem sie die Aufhebung des Kratomverbots forderten. In dem Dokument legen sie dar, dass infolge der Entscheidung die staatlich geförderte Erforschung der Therapie von Opiatabhängigen mit Kratom nicht verwirklicht werden könne, während eines der wichtigsten Regierungsziele die Verhütung von Todesfällen im Zusammenhang mit Opiaten sei. In ihrem Brief kritisieren sie auch, dass der Entscheidung keine Konsultation mit ForscherInnen und KonsumentInnen vorangegangen sei.

Chris McCurdy, Kratomforscher an der Universität von Mississippi, ist damit einverstanden, Kratom auf die Verbotsliste zu setzen, die Einstufung in die Kategorie 1 hält er jedoch für unangemessen, weil dies weitere Forschungen unmöglich macht. Neun SenatorInnen schlossen sich dieser Meinung an und schrieben einen Brief an die DEA. Vor dem Verbot sei in geeigneter Weise zu klären, ob Kratom in die Kategorie 1 einzustufen sei. Nach ihrem Standpunkt hat das Kratom sich in seinem jahrhundertelangen Gebrauch als relativ sicher erwiesen, und seine Wirksamkeit in der Behandlung von Opiatabhängigkeit gebe eher Anlass für weitere Untersuchungen als dafür, diese zu blockieren. Die Kritik zeigte Wirkung und das Wunder geschah: Die Drogenvollzugsbehörde trat von dem geplanten Verbot zurück und stellte bis zum 1. Dezember die Frage der Kratom-Regelung zur Diskussion. Ferner forderte sie die Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) auf, im Schnellverfahren nach wissenschaftlicher und medizinischer Analyse einen Vorschlag für die Einstufung der Wirkstoffe der Pflanze vorzulegen. Das kann eine zeitweise oder endgültige Aufnahme auf die Liste bewirken, aber auch einen ungeregelten Zustand (wie bisher) zur Folge haben.

KonsumentInnen und ForscherInnen können also noch nicht aufatmen. Wahrscheinlich konnte die wirkungsvolle Lobbyarbeit das Schlimmste verhindern – ein strenges Verbot, das sich auf alle Bereiche erstreckt. Das allein ist schon ein beispielloses historisches Ergebnis in der Ära der Prohibition und lässt auf nüchternere drogenpolitische Entscheidungen in der Zukunft hoffen.

You can share this: