Überraschende Wende im Münsteraner Eigenanbau-Prozess

Schon seit geraumer Zeit kämpft der vom ACM unterstützte Michael Fischer mit einer Musterklage gegen die Bundesopiumstelle und für eine Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke. Herr Fischer besitzt zwar eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis (um damit Symptome seiner Multiplen Sklerose zu behandeln), doch so wie viele andere Erlaubnisinhaber kann er sich die medizinischen Cannabisblüten aus der Apotheke nicht im notwendigen Umfang leisten.

Nun erfuhr der Prozess, der zurzeit in der 2. Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Münster geführt wird, eine überraschende Wendung. Herr Fischer erhielt nach einem (vom Gericht veranlassten) erneuten Kostenübernahmeantrag für Dronabinol eine überraschende Kostenzusage seiner Krankenkasse AOK. Dies ist insofern bemerkenswert, als Herr Fischer, der an einer MS-Ataxie leidet, zuvor einen Prozess vor dem Sozialgericht für die Kostenübernahme von Dronabinol verloren hatte.

Die AOK unterstützt damit die Bemühungen der Bundesregierung, den Prozess für den Eigenanbau platzen zu lassen. Die aktuelle Entscheidung der zuständigen AOK wurde interessanterweise ohne Einschaltung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und nach direkter Kommunikation mit dem Gericht getroffen.

Das Oberverwaltungsgericht bat den Rechtsanwalt von Herrn Fischer, Dr. Oliver Tolmein, in einem Schreiben vom 17. Oktober “um kurzfristige Stellungnahme insbesondere auch zu der Frage der Abgabe einer verfahrensbeendenden Erklärung”.

Dem ist Anwalt Tolmein nicht nachgekommen – denn zum einen wirkt Dronabinol bei Michael Fischer nicht so gut wie natürliches Cannabis und zum anderen ist unklar, ob die Entscheidung der AOK wirklich rechtmäßig ist und in der Zukunft nicht wieder zurückgenommen werden kann.

In einem Schreiben an den zuständigen Sachbearbeiter der AOK warf der Vorsitzende der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, die Frage auf, ob auch weitere Patienten, denen bisher die Kostenübernahme für Dronabinol durch die AOK verweigert wird, ebenfalls mit einer Änderung dieser Haltung ihrer Krankenkasse rechnen könnten, wenn sie einen Eigenanbau von Cannabis anstrebten. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.

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