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Nach der Ankündigung eines Handelsstopps für Cannabisaktien hat die Deutsche Börse ihre Entscheidung wieder revidiert. Deutsche AnlegerInnen, die mit Aktien von Unternehmen handeln wollen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen oder vertreiben, müssen somit nicht mehr auf ausländische Börsen ausweichen.

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Bayern: Hoffnung auf Landesjustizminister

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat an die deutschen Landesjustizminister appelliert, die Willkür bei den Cannabisfreimengen zu beenden. „Wir brauchen eine bundesweit verbindlich geltende Obergrenze von 15 Gramm Cannabis, bis zu der keine Strafverfolgung erfolgt“, forderte Wenzel Cerveny (58), Vorsitzender des CVB, in München.

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