Strafe nach Krebsheilung?

Martin Winkler heilte seinen Prostatakrebs mit selbst gemachtem Cannabis-Öl. Jetzt wurde der 47-Jährige wegen der Erzeugung von ‚Suchtmitteln‘ angeklagt. Ein Urteil in diesem Prozess zu fällen, wird für die Richterin schwierig werden. Dem veralteten Suchtmittelgesetz (SMG) zufolge gilt Cannabis immer noch als illegales Rauschmittel, obwohl Zehntausende Studien die Heilkraft der wahrscheinlich besten Heilpflanze bestätigen.

Medijuana berichtete 2017 ausführlich über die erste dokumentierte Krebsheilung mit Cannabis-Öl in Österreich. Winkler hatte sich ursprünglich nach seiner Diagnose der Schulmedizin anvertraut, doch damit war nach über einem Dutzend Chemotherapien und 52 Bestrahlungen Schluss, weil er in 6 Monaten über 25 Kilogramm abnahm und ihm die ÄrztInnen noch sechs bis zwölf Monate Lebenserwartung gaben. Er setzte die Therapie ab und begann, sich aus selbst gezogenem Cannabis sein eigenes Konzentrat herzustellen. Binnen 18 Monaten besiegte er damit seinen Prostatakrebs. Mehrere ärztliche Gutachten bestätigten den Erfolg seiner Cannabistherapie und für den Wagrainer war die Welt wieder in Ordnung.

Doch knapp zwei Jahre später fand er eine Ladung zur Gerichtsverhandlung in seinem Briefkasten vor. Darin wird ihm die Erzeugung von Cannabis vorgeworfen und ein Gutachten im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden kam zu dem Schluss, Winkler hätte weiter der Schulmedizin vertrauen sollen. Winkler plädiert hingegen auf einen medizinischen Notstand, da ihm die Ärzte nur mehr wenige Monate gaben. Wer hätte in dieser Situation anders gehandelt?

 

Bis zu 5 Jahre Gefängnis

Doch die rechtliche Situation ist eine andere. Da Cannabis allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zuwider in Österreich weiterhin als Suchtmittel angesehen wird, erwartet den Wagrainer eine Strafe im Ausmaß von bis zu fünf Jahren Gefängnis.

In der Anklageschrift wird kein Bezug auf seine Krebsheilung genommen. Es klingt fast zynisch, wenn dem Krebsgeheilten die Erzeugung von Suchtmitteln vorgeworfen wird, weil er „an Suchtmittel gewöhnt ist.“

Der Angeklagte versteht die Welt nicht mehr: „Ich habe auf eigene Kosten meinen Krebs geheilt und niemanden damit geschädigt. Wieso soll ich jetzt dafür bestraft werden?“

Das dürften sich auch die über 1,5 Millionen Zuschauer eines von ihm produzierten Videos auf Facebook fragen, in dem er seine skurrile Situation zwischen Heilung und Strafverfolgung beschreibt.

 

Solidaritätsaktion führt zu Prozessverschiebung

Einem Aufruf des Hanf-Instituts und des Cannabis Social Club Salzburg folgten am 18. November rund 50, vorwiegend ältere, UnterstützerInnen, die dem Prozess beiwohnen wollten. Die Solidaritätsaktion brachte einen ersten Erfolg: Kurz vor Verhandlungsbeginn meldete sich die Richterin telefonisch bei dem Angeklagten und teilte ihm mit, dass der Prozesstermin abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben sei.

Winkler ist darauf gut vorbereitet und wird seine Argumentation mit Gegengutachten und Studien unterstützen: „Ich bin der Beweis, dass sich Krebs mit Cannabis heilen lässt. Dafür kann ich doch nicht bestraft werden!“

Toni Straka, Vorstand des Hanf-Instituts, glaubt indessen an eine ‚österreichische‘ Lösung: „Die Prozessverschiebung ohne Nennung eines neuen Termins lässt uns hoffen, dass er auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird.“

Der Prozess ist auf alle Fälle richtungsweisend für Zehntausende CannabispatientInnen. „Es kann nicht sein, dass kranke Menschen die Wahl zwischen legalem Sterben und illegalem Überleben treffen müssen, während die Heilkraft von Cannabis bei Krebs bereits tausendfach bewiesen ist.“, sagte Straka.

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