Staatliches Cannabismonopol vor Verfassungsgericht

In Österreich hat die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bekanntlich ein Quasimonopol auf die Produktion von potentem Cannabis. Gewinn daraus macht der deutsche Pharmakonzern Bionorica mit dem Wirkstoff Dronabinol. Das will jetzt ein Wiener Stecklingshändler ändern – er zieht vor Gericht.

Paragraf 6a des österreichischen Suchtmittelgesetzes (SMG) enthält eine Ausnahme vom Verbot der Cannabisblüten. Die AGES darf Cannabispflanzen „zwecks Gewinnung von Suchtgift zur Herstellung von Arzneimitteln sowie damit verbundene wissenschaftliche Zwecke” anbauen.

Alexander Kristen, Inhaber der Zierpflanzenkette Flowery Field, zieht vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Seiner Meinung nach hat das Monopol der AGES keine Berechtigung, wenn selbst Privatunternehmen an der staatlichen Cannabisproduktion mitverdienen. In seinem Unternehmen Flowery Field ist er mit der Erforschung und Kultivierung der Pflanze beschäftigt – und will mit dem Know-how die Cannabinoide für Arzneien extrahieren dürfen. Flowery Field verkauft Setzlinge der Cannabispflanze in den verschiedenen Sorten und Größen. Zurzeit weist er seine KundInnen darauf hin, die Zierpflanzen im vegetativen Stadium zu halten.

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Die AGES produziert über ihr eigenes „Institut für Nachhaltige Pflanzenproduktion“ im Schnitt 90 Kilogramm Cannabisblüten pro Jahr. Im Jahr 2013 wog die Ernte 142 Kilogramm, 2010 erst 38 Kilogramm. Diese Zahlen meldet das Gesundheitsministerium, dem die AGES untersteht, jedes Jahr den Vereinten Nationen (UN). Als einziger Abnehmer macht die deutsche Pharmafirma Bionorica einen Teil seines erwirtschafteten Nettoumsatzes mit österreichischem Cannabis. Das aus den Blüten gewonnene THC (Dronabinol) wird meist bei onkologischen Erkrankungen, chronischen Schmerzen und Spasmen rezeptiert.

Kristen wäre auch bereit gewesen, mit der AGES zu kooperieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Cannabisblüten und Arzneien zu produzieren und zu vertreiben. Die AGES lehnte das Angebot ab. Der Argumentation, dass das Monopol vor allem dem zu erwartenden Missbrauch von Cannabis vorbeuge, will Kristen nicht folgen. „Jemand, der rechtswidrig Cannabis anpflanzen will, wird sich durch das Monopol der AGES zur Produktion von Medizinalcannabis wohl nicht abschrecken lassen“, meint Kristen im Interview mit derstandard.at. Der Missbrauch sei ja ohnehin strafrechtlich verfolgbar.

Im Individualantrag beim VfGH fordert Flowery Field, die Bestimmungen in Paragraf 6 (2) und Paragraf 6a SMG wegen Verfassungswidrigkeit zur Gänze aufzuheben. Denn diese Paragrafen würden einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit darstellen und auch europarechtlich gegen die geregelte Eigentums- und unternehmerische Freiheit verstoßen.

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