Spanischer Rückfall

Ein gut funktionierendes Modell steht vor dem Ende. Nach der Entscheidung des obersten spanischen Gerichtshofs verstoßen die Aktivitäten der Cannabis Social Clubs (CSC) gegen Bundesrecht und können daher von den Regionalparlamenten nicht juristisch reguliert werden. Da es im Bundesrecht keine Cannabis Social Clubs gebe, könne man sich bei der Regulierung auch nicht auf Bundesrecht berufen.

Sollte es wirklich ernst werden, würde dies einen gewaltigen Rückschritt für die bisher tolerante Drogenpolitik des Landes bedeuten und die Zukunft der Clubs infrage stellen. Das Argument lautet, dass der Konsum ohne Erlaubnis der Drogenverwaltung wegen der Gesundheitsschädlichkeit des Cannabis rechtswidrig sei, aber keine Straftat darstelle. Alle Aktivitäten über den eigenen Konsum des Cannabis aus Eigenanbau hinaus seien als Straftat zu betrachten, auch wenn mit ihnen kein Profit erzielt werde. In diesen Bereich fallen momentan die Clubs und mit der Entscheidung würden ihre Aktivitäten illegal werden. Es ist noch fraglich, was dies für die Zukunft bedeutet. Aber die Anzeichen geben keinen Anlass zur Hoffnung. Das spanische CSC-System war bisher ein gutes Modell der Cannabisregulierung, und durch das Stutzen von Auswüchsen entwickelte sich ein erhaltenswertes System.

Die Non-Profit-Clubs können unter strengen Auflagen tätig sein, aber nur registrierten Mitgliedern wird Cannabis zugänglich gemacht. Mit der Einführung einer Bearbeitungsfrist von zwei Wochen für die Aufnahme in den Club gelang es, den Cannabistourismus zurückzudrängen. Im Vergleich zu den Coffeeshops in Amsterdam sind die Preise in Spanien „realistisch“ und hohe Qualität ist die Regel, zudem bekommt man Informationen über Anbauverfahren und Wirkstoffe. Wenn die CSCs endgültig ihre Tore schließen, wird dies mit Sicherheit mehr Probleme verursachen als lösen.

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