Schweizer PolizistInnen auf die Probe gestellt
In der EU sind 0,2 Prozent THC-Gehalt das Maximum bei legalen Cannabisprodukten, in der Schweiz liegt es bei 1 Prozent. Außerdem ist auf dem Markt gesetzestreues Ganja aufgetaucht, das weniger als 1 Prozent THC enthält und als Tabakalternative verkauft wird. Das Auftauchen dieses legalen Cannabis trieb die Polizei innerhalb weniger Monate zum Wahnsinn. Verkauft wird etwa ein Produkt mit dem Namen CPure, das wie Feinschnitttabak verpackt ist. Die getrockneten Blüten enthalten insgesamt 0,2 bis 0,3 Prozent THC, was etwa der Potenz von Industriehanf entspricht. Von den Blüten wird man also nicht high, sie enthalten jedoch auch keinen Tabak oder künstliche Zusatzstoffe, wodurch das Produkt für den/die gesundheitsbewusste/n RaucherIn eine Alternative zur Zigarette sein könnte. Das Produkt wird nicht an Jugendliche verkauft.
Es spricht für den Geschäftssinn des Herstellers, dass er 10 Gramm wilden Hanf für 22 Euro verkauft und dabei den Eindruck erweckt, als habe holländisches Ganja seinen Weg in die Schweiz gefunden. Es macht allerdings Spaß, die Reaktion der Polizei zu beobachten: Die Armen können nicht sicher sein, ob die auf frischer Tat Ertappten ihr hochpotentes Gras verstecken oder ob CPure für den Geruch verantwortlich ist. Daher beschlagnahmen sie regelmäßig den Stoff und geben ihn nach der Analyse mit der Bitte um Entschuldigung zurück. Die Untersuchung erfolgt auf Staatskosten, daher haben sich bereits besorgte Stimmen erhoben, dass diese Praxis sehr kostspielig werden dürfte, wenn man bei dem Verfahren bliebe. Die Behörden denken nun darüber nach, etwas gegen CPure zu unternehmen, und wenn ja, was. Der Hersteller – abgesehen davon, dass er das Geschäft des Jahres gemacht hat – propagiert derweil eine Idee, wie man die Polizei, die KonsumentInnen auf die Pelle rückt, in die Irre führen kann: Man solle ein Päckchen wilden Hanf bei sich tragen, es auf öffentlichen Plätzen der Polizei unter die Nase halten und dann brav die Prozedur über sich ergehen lassen. Bald würde sich herausstellen, ob es sich für die Polizei lohnt, gewöhnliche KonsumentInnen zu verfolgen.