Schweiz: Legalisierung auf Probe geplatzt

Die Universität Bern weigerte sich, ein Forschungsvorhaben über die Auswirkungen eines legalen Apothekenhandels mit Cannabis zu gestatten. Nach Angaben des eidgenössischen Bundesamts für Gesundheit bestand keine entsprechende juristische Handhabe, ein solches wissenschaftliches Projekt zu genehmigen. Die Geschichte geht zurück auf Mai 2017, als ForscherInnen der Abteilung für Sozial- und Präventivmedizin ein Gesuch einreichten, eine wissenschaftliche Studie über einen regulierten Handel mit Cannabis zum Freizeitgebrauch zu erstellen. Das eidgenössische Amt für Gesundheitswesen nahm den Antrag nicht an, mit folgender Begründung: Die gegenwärtige Rechtslage ermögliche keinen Gebrauch von Cannabis für medizinische Zwecke. Das entspricht der Wahrheit, aber es wäre der Sinn der Sache gewesen, die Anwendbarkeit der Rechtsnormen zu überprüfen und Alternativen zur gegenwärtigen Praxis aufzuzeigen. Die Zurückweisung bedeutet jedoch kein vollkommenes Scheitern, denn das Büro erklärte, dass solche Projekte neue gesellschaftliche Zugänge bedeuteten und daher eine wissenschaftliche Analyse neuer Regelungsformen prinzipiell wünschenswert sei. Diese Antwort, die Grund zur Hoffnung gibt, ist auch dem Umstand zu verdanken, dass in der Schweiz wissenschaftliche Forschungen mit Cannabis und sein medizinischer Gebrauch nicht verboten sind und der Besitz einer geringen Menge nur milde sanktioniert wird.

Die Grundidee fügt sich in die Reihe vorangegangener Initiativen ein, die mit verschiedenen Spielarten der Legalisierung experimentieren. Genf, Zürich und Basel haben Experimentalprojekte empfohlen, um die Auswirkungen eines kontrollierten Cannabishandels, beispielsweise nach dem Vorbild des spanischen Modells, zu untersuchen. Die gegenwärtigen Gesetze sind eine Schikane für all jene, die mit dem Verkauf von legalem Hanf mit einem THC-Gehalt von einem Prozent die Polizei in den Wahnsinn treiben. Deshalb müssten die ausdauernden Bestrebungen schon bald zum Ziel führen.

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