Schulwart war Cannabispatient

Die Schlagzeilen waren groß, als im vergangenen November ein Wiener Schulwart mit einer Cannabisaufzucht in seiner Schulwartwohnung erwischt wurde. Der 61-Jährige stand jetzt vor Gericht wegen des Anbaus von 50 Cannabispflanzen und des Besitzes von 800 Gramm bereits geerntetem Cannabis.

„Das Erzeugen von Suchtgift in dieser Menge ist – auch wenn dem Angeklagten keine Weitergabe von Suchtgift an andere anzulasten ist – rechtlich als Suchtgifthandel zu qualifizieren“, so der Staatsanwalt bei der Anklageerhebung. Darüber hinaus habe der Mann trotz der bereits eingefahrenen Ernte weiterhin Cannabis angebaut. Daher auch der Verdacht seitens der Staatsanwaltschaft, dass er die Blüten in Zukunft auch verkaufen wollte – was der Angeklagte vehement bestritt.

Der Schulwart erklärte vor Gericht, dass er die Pflanzen aufgrund seiner Erkrankung anbaute. Vor Gericht brachte der Angeklagte dann seine Krankheitsgeschichte vor – durch die Schmerzen sei er nicht mehr in Lage gewesen, seiner Arbeit ordentlich nachzugehen. Nachdem er bereits mit synthetischen Cannabinoiden behandelt wurde, und weil er im Fernsehen einen Bericht über die Wirksamkeit von natürlichem Cannabis gesehen hatte, entschloss er sich, selbst seine Medizin zu ziehen. Für ihn sei völlige Diskretion wichtig gewesen, und dass er nichts vom Cannabis an Dritte weitergibt.

Der Staatsanwalt hielt aufgrund der Krankengeschichte eine Freiheitsstrafe trotz der großen Mengen nicht für nötig. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1.440 Euro verurteilt, bereits rechtskräftig. Das verhältnismäßig milde Urteil ist für den Angeklagten dennoch gravierend: „Ich habe alles verloren. Meinen Job, meine Wohnung und meine Freunde.“

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