Repression gegen Stecklings-händlerinnen: Bedingte Haftstrafen und Freispruch

hanfstation-1Andrea B., Start-up-Gründerin und Landwirtin, stand im September vor Gericht. In ihrer „Hanfstation“ im burgenländischen Gols gediehen Cannabisstecklinge unterschiedlicher Sorten, die Andrea B. im Laden verkaufte und über ihren Onlineshop verschickte. Sie und ihre Mitarbeiterin sollen von 2012 bis 2014 insgesamt 104.000 Stecklinge verkauft haben. Man sollte meinen, dass dies in Österreich legal ist, zumal Höchstrichter erst kürzlich befanden, dass die Aufzucht und der Verkauf von Cannabispflanzen im vegetativen Stadium (zu Zierzwecken etwa) erlaubt sind.

Der Grat zur Illegalität ist aber schmal. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sie hätte ihre KundInnen auch beraten, wie man getrocknetes Cannabis erntet. Andrea B. und ihre Mitarbeiterin sind sich jedoch hier keiner Schuld bewusst – jeder Kunde willige ein, keine Gesetzesübertretungen mit den Pflanzen zu planen.

Gegen die beiden wurde ein monströses Verfahren inklusive Observationen und Hausdurchsuchungen sowie umstrittenen Methoden wie dem Lauschangriff eingeleitet. 180 KundInnen wurden befragt, von denen jedoch nur drei als ZeugInnen geladen wurden und von denen noch zwei ausfielen. Eine widerrief ihre Aussage, die zweite verwechselte die Angeklagten. Die verbleibende Zeugin, eine verdeckte Ermittlerin, soll bei der Hanfstation Cannabispflanzen erworben haben – inklusive Beratung. Sie machte jedoch vor Gericht einen zweifelhaften Auftritt, sodass Andrea B.’s Anwalt ein psychologisches Gutachten erstellen ließ. Und dieses offenbart die Abgründe der österreichischen Justiz und insbesondere der Methodik verdeckter ErmittlerInnen – Psychologe Burkhard Schade attestiert: Die „Glaubhaftigkeit“ der Ermittlerin muss „uneingeschränkt verneint werden“. Laut dem Gutachter insistierte die Ermittlerin auf einer gesetzeswidrigen Beratung, Andrea B. sei förmlich gedrängt worden. Schlussendlich will die Fahnderin die Anweisungen, die Pflanzen am Blühen zu hindern, „einseitig missverstanden haben“.

Beim Strafprozess in Eisenstadt zog die Staatsanwaltschaft dann die Anklage mangels Beweisen teilweise zurück – im Umfang von 50.000 Setzlingen. Für weitere rund 10.000 Setzlinge wurden die 46-Jährige und ihre gleichaltrige Mitarbeiterin freigesprochen.

Dennoch kam es zu einem Schuldspruch, da es der Meinung des Schöffensenates nach Indizien für die Beratung zum Anbau und zur Ernte durch die Angeklagten gab. Sie wurden zu 15 Monaten (Andrea B.) sowie 14 Monaten (ihre Angestellte) auf Bewährung sowie zu Geldstrafen in Höhe von 3.600 bzw. 780 Euro verurteilt. Die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Karin Lückl, war nämlich der Überzeugung, dass der Vorsatz zur Gewinnung von Suchtgift in diesem Fall nicht verneint werden könne. So sollen die beiden Unternehmerinnen im Onlineshop Auskunft über die Blütedauer der Cannabissorten gegeben haben.

Ob Andrea B. und ihre Angestellte das Urteil angenommen haben, stand zu Redaktionsschluss nicht fest.

You can share this: