Österreichs neue Drogengesetze lösen keine alten Probleme

Kommentar des Hanf-Instituts

Auch die jüngste Verschärfung des erst im vergangenen Januar reformierten österreichischen Suchtmittelgesetzes (SMG) geriet zu einem Schlag ins Wasser, der das Kernproblem der Kriminalisierung des einzigen opferlosen Verbrechens im Strafrecht weiterhin ausklammert.

Die sensationalistische Berichterstattung über sogenannte Drogen-Hotspots entlang der Wiener U-Bahn-Linien, wo im Frühsommer meist mehr Dealer als Kunden anzutreffen waren, führte zwar zu einem Aufschrei der breiten Bevölkerung, die polizeilichen Maßnahmen resultierten aber nur darin, dass sich der Straßenhandel in Wien binnen kürzester Zeit an andere Plätze verlagerte.

Einig ist man sich in Österreich nur über eines: Alle Betroffenen sind mit den aktuellen Drogengesetzen unzufrieden.

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Für HanffreundInnen ist die zwiespältige Haltung des Staates, der zwar nicht den Konsum, aber weiterhin den damit einhergehenden Besitz von denen dem SMG unterliegenden Substanzen unter Strafandrohung stellt, untragbar.

Wissenschaftlich ist längst tausendfach bewiesen, dass Cannabis im Vergleich mit den tödlichen legalen Drogen Alkohol und Nikotin ungleich unschädlicher ist und daher nichts im SMG verloren hat.

Diskussionen, ob Cannabis in der Zukunft vom Suchtmittelgesetz ins Arzneimittel- oder Lebensmittelgesetz verschoben werden soll, sind aus praktischer Sicht nicht zielführend. Am besten würde eine Regulierung durch ein eigenes Cannabis-Gesetz funktionieren, das den Besonderheiten dieser Pflanze gerecht wird. Hier böte sich die Chance, sozusagen auf der grünen Wiese mit einem unter Einbeziehung der Betroffenen erarbeiteten Gesetz von Anfang an den richtigen Weg zu gehen, statt weiter an unbrauchbaren überkommenen Gesetzen herzumzuflicken. Dies ist aber in Österreich leider noch Zukunftsmusik …

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