Österreich: Geplantes Ende von Strafanzeigen bei Eigengebrauchsmengen
Kleinere Mengen Cannabis und anderer sogenannter Suchtmittel, deren Besitz für den Eigengebrauch gedacht ist, könnten in Zukunft nicht mehr zu einer Strafanzeige führen. Das soll im Zuge einer Strafrechtsnovelle umgesetzt werden. Geplant ist, dass zukünftig nur noch eine Meldung an die Gesundheitsbehörde erfolgt, welche dann „gesundheitsbezogene Maßnahmen“ auferlegt. Sollten diese nicht befolgt werden, wird der Fall an die Justiz weitergeleitet.
Die geplante österreichische Reform ähnelt dem portugiesischen Modell. In Portugal ist der Besitz von Drogen für den Eigengebrauch entkriminalisiert: Wird man erwischt, muss man einen Termin mit einem Psychologen, einem Sozialarbeiter und einem Juristen wahrnehmen. Das Modell funktioniert gut, Todesfälle bei „harten Drogen“ sind rückläufig, die Konsumentenzahlen stabil bis rückläufig, und in der Regel wird der Besitz zum Eigengebrauch auch nicht mehr groß durch die Polizei verfolgt.
Als Obergrenze bei Cannabis soll eine Menge von 20 Gramm THC in Reinsubstanz gelten. Darunter wird schon jetzt in der Regel das Verfahren eingestellt. In Cannabisblüten umgerechnet sind das zirka 100 Gramm bei zwanzigprozentigem Material.
„Es geht nicht um eine Entkriminalisierung, sondern man versucht hiermit dem Umstand zu begegnen, dass eine Sucht eine Erkrankung ist und man darauf auch schnell reagieren muss“, heißt es aus dem Justizministerium. Auch das Gesundheitsministerium betont, dass somit das in Österreich seit Langem verfolgte Prinzip „Therapie statt Strafe“ stärker in den Vordergrund gestellt werden soll.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Cannabis-spezifische Regelung, somit sind auch keine Verbesserungen für Cannabispatienten geplant. Deshalb gibt es noch dringenden Handlungsbedarf für das Gesundheits- sowie Justizresort: Es muss Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit dahingehend geleistet werden, dass Cannabispatienten auf ihre Medizin in ausreichender Menge, konstanter Verfügbarkeit und einwandfreier Qualität angewiesen sind.