Oberverwaltungsgericht entscheidet
Patienten dürfen Cannabis zur Selbsttherapie anbauen
Einer Pressemitteilung der ACM zufolge dürfen schwerkranke Bundesbürger möglicherweise bald unter strengen Voraussetzungen Cannabis selbst zu Hause anbauen. Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, jedoch von Cannabisprodukten medizinisch profitieren, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, um im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in ihrer Wohnung anbauen zu dürfen. Bislang wurden solche Anträge auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abgelehnt. Diese Praxis erklärte das Oberverwaltungsgericht nun für rechtswidrig. Zudem wurden die Argumente der Bundesopiumstelle gegen eine grundsätzliche Erteilung einer Genehmigung für den Eigenanbau durch Patienten klar zurückgewiesen. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil heißt es: “Fehlt eine erschwingliche Behandlungsalternative, kommt die – im Ermessen des BfArM stehende – Erteilung einer Erlaubnis für den Eigenanbau von Cannabis in Betracht.”
Allerdings haben Patienten, deren Krankenkassen die Kosten einer Therapie mit cannabinoidhaltigen Medikamenten übernehmen, keinen Anspruch auf eine Genehmigung zum Eigenanbau. Dies stellte das Gericht im konkreten Fall eines an Multipler Sklerose erkrankten Klägers fest und gab in diesem Einzelfall der beklagten Bundesrepublik Deutschland recht, die die Erlaubnis zum Eigenanbau hier verweigert hatte. Der Kläger habe bisher nicht überzeugend darlegen können, dass das von seiner Krankenkasse bezahlte Medikament Dronabinol bei ihm nicht die gleiche medizinische Wirkung habe wie das von ihm selbst angebaute Cannabis.
Nichtsdestotrotz zeigte sich Dr. med. Franjo Grotenhermen begeistert: “Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis, denn Cannabisprodukte aus der Apotheke sind für viele Patienten unbezahlbar. Durch einen legalisierten Eigenanbau eröffnet sich für sie erstmals eine erschwingliche Alternative.”
Die Krankenkassen verweigern bisher überwiegend die Erstattung der Kosten einer Behandlung mit Cannabismedikamenten. “Dass viele Patienten deshalb auf illegale Quellen oder einen illegalen Selbstanbau ihrer Medizin angewiesen sind, ist unerträglich”, erklärte Grotenhermen.