(Noch) keine Blüten in Österreichs Apotheken

Geht es nach dem jüngst veröffentlichten Bericht der Gesundheitsministerin, bleibt in Österreich bei Cannabis als Medizin alles beim Alten. Resümee des Reports: Es gebe keinen Beweis, dass die Blüten gegenüber den derzeitigen Mono-Präparaten Vorteile hätten.

Der Konsumentenschützer und ehemalige Nationalratsabgeordnete Peter Kolba hat mit einem Initiativantrag im Parlament dafür gesorgt, dass der Gesundheitsausschuss des Nationalrats im Juni ersucht, bis zum Ende des Jahres einen Bericht über den Einsatz von Cannabis in der Medizin zu erstellen.

Der noch im letzten Jahr veröffentlichte Bericht basiert wesentlich auf Stellungnahmen des Obersten Sanitätsrats, der Apothekerkammer, der Ärztekammer sowie der AGES. Im Bericht wird darauf verwiesen, dass PatientInnen in Österreich bereits jetzt nach geltender Rechtslage Zugang zu cannabisbasierten Arzneimitteln hätten. Die Frage der Kosten bzw. Kostenübernahme für diese Präparate klammert der Bericht völlig aus. 

„Für den Einsatz von Cannabis, im Sinne von getrockneten Blüten- oder Fruchtständen der Cannabispflanze, als Arzneimittel in Österreich fehlt der wissenschaftliche Nachweis der Vorteile der getrockneten Blüten oder Fruchtstände im Vergleich zu jenen cannabisbasierten Präparaten, die bereits der ärztlichen Verschreibung zur Verfügung stehen“, so der Bericht. Auch hier werden wichtige Fakten ignoriert. Denn dass die Blüten besser wirken, lassen einige Studienergebnisse vermuten, und dies wird in der Praxis regelmäßig berichtet. Weiterhin wird im Bericht behauptet, dass die Kosten für Blüten höher seien als die Kosten eines aufgereinigten Mono-Präparates. 

„Dieser Bericht ist eine schwere Enttäuschung für die 1,5 Millionen Schmerzpatienten in Österreich“, kritisiert Peter Kolba.

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