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Typisch Börse: Hin und her

Nach der Ankündigung eines Handelsstopps für Cannabisaktien hat die Deutsche Börse ihre Entscheidung wieder revidiert. Deutsche AnlegerInnen, die mit Aktien von Unternehmen handeln wollen, die Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen oder vertreiben, müssen somit nicht mehr auf ausländische Börsen ausweichen.

Im Juni hatte die Deutsche Börse angekündigt, den Handel mit Cannabisaktien bis Ende September 2018 einzustellen. Grund waren rechtliche Vorgaben, denen zufolge Cannabis in Luxemburg illegal ist. Ausländische Wertpapiere verwahrt die Börsen-Tochter Clearstream in Luxemburg – und ist damit an die dortigen Gesetze gebunden.

Doch nach einem Gerichtsentscheid von vergangener Woche ist die Nutzung von Cannabis als Medizin in Luxemburg erlaubt. Dadurch bleibt auch der Handel mit Aktien von Firmen legal, die medizinisches Cannabis vertreiben.

„Wir begrüßen die Entscheidung von Clearstream, die geplanten Handelsbeschränkungen nicht auf Wertpapiere von Unternehmen anzuwenden, deren Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis besteht“, sag Hendrik Knopp, Deutschland-Chef des kanadischen Cannabisproduzenten Aphria.

Österreich: Petition für Medical Cannabis

Der mittlerweile zurückgetretene Klubobmann der Liste Pilz, Peter Kolba, hat eine Petition zur Liberalisierung von Medizin gestartet. Die Petition kann hier: www.openpetition.eu/at/petition/online/liberalisierung-von-cannabis-in-der-medizin unterzeichnet werden. Laut Kolba gibt es in Österreich rund 1,8 Millionen Menschen mit chronischen Schmerzen.

Aus dem Text der Petition:

„Cannabis wirkt nachweislich schmerzlindernd, muskelentspannend, schlaffördernd und gegen Übelkeit bei Chemotherapien. Studien belegen Wirkungen bei Krebspatienten, bei Nervenschmerzen (Polyneuropathien), bei Multipler Sklerose und bei Epilepsie. Cannabis wurde daher zur Arzneimittelpflanze des Jahres 2018 gewählt. Doch der Konsum von Cannabis ist auch für PatientInnen strafrechtlich verboten. Es gibt nur wenige Medikamente auf Cannabis-Basis, sie erfordern ein ‚Suchtgiftrezept‘ und sind sauteuer. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur sehr restriktiv.“ Kolbas Ziele:

  • Ärzte sollen auch natürliche Cannabisblüten verschreiben können, die man über Apotheken beziehen kann.
  • Cannabismedikamente sollen von den Krankenkassen ohne Chefarztpflicht erstattet werden.
  • PatientInnen, die Cannabis konsumieren, müssen entkriminalisiert werden!

Schweiz: Überangebot an CBD-Hanf

In der Schweiz ist der Preis für Indoor-CBD-Hanf infolge eines Überangebots und des Wegfalls des österreichischen Markts eingebrochen. Wurde CBD-Hanf vor einem Jahr noch mit 5.000 Franken je Kilo gehandelt, liegen die Preise jetzt bei 1.000 Franken. Der österreichische Zoll lässt seit Mai keinen CBD-Hanf mehr durch. Die Schweizer Grasbauern kämpfen dabei vor allem mit den EU-Regeln, nach denen nur 0,2 Prozent THC erlaubt sind. Auf dem Schweizer Markt liegt das Limit jedoch bei einem Prozent, wodurch die überschüssige Ware nicht exportiert werden kann.

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