Meilenstein: Deutsches Gericht erlaubt erstmals Cannabis-Eigenanbau zu therapeutischen Zwecken

Cannabis-Anbau zu therapeutischen ZweckenEin deutsches Gericht hat am 22. Juli 2014 erstmals den Klagen von drei Cannabispatienten stattgegeben und ihnen den Eigenanbau von natürlichem Cannabis zu therapeutischen Zwecken erlaubt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts in Köln hervor. Zwei weitere Kläger scheiterten mit ihren Anträgen, da das Gericht bezweifelte, dass in einem Fall der unbefugte Zugriff Dritter auf das angebaute Cannabis ausgeschlossen werden könne. Im anderen Fall hieß es, der Kläger habe nicht alle konventionellen Therapieoptionen ausgeschöpft. In den Urteilsbegründungen hieß es unter anderem:

“Dieses Urteil ist ein Meilenstein in der europäischen Cannabis-Politik, weil damit erstmals der individuelle Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland gestattet wird, was für die Betroffenen enorme Ersparnisse bei der Behandlung ihrer Leiden bringt“, kommentierte Hanf-Institutsobmann Toni Straka die Entscheidung des Gerichts.

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