Luxemburgischer Entwurf einer Legalisierung veröffentlicht

Die Ankündigung der geplanten Legalisierung von Cannabis durch die luxemburgische Regierung Ende 2018 war eine große Überraschung. Dass dies nicht nur Schall und Rauch ist, beweist die Tatsache, dass das Gesundheitsministerium einem lokalen Radiosender eine vorläufige Fassung des Gesetzentwurfs übermittelt hat. Dieser sieht vor, dass luxemburgische BürgerInnen über 18 Jahren maximal 30 Gramm Cannabis pro Monat kaufen können. Um Cannabistourismus zu vermeiden, müssen alle Käufer-Innen mindestens sechs Monate in Luxemburg gemeldet sein. Mit der behördlichen Registrierung ist sichergestellt, dass niemand sein monatliches Kontingent überschreiten kann. In öffentlichen Bereichen und Nichtraucherzonen ist der Konsum untersagt. Das Cannabis für den Verkauf in Geschäften muss in Luxemburg hergestellt worden sein, dafür wurden zwei Unternehmen benannt. Die Unternehmen können auch für den Export anbauen, daher muss das produzierte Cannabis von medizinischer Qualität sein. Häuslicher Anbau ist nicht erlaubt. Es werden insgesamt vierzehn Verkaufsstellen ausgewiesen, die sich nicht in der Nähe von Schulen befinden und weder Alkohol noch Tabak verkaufen dürfen. Ein Teil der Einnahmen muss versteuert werden. Eine Obergrenze für den THC-Gehalt der kultivierten Cannabissorten wird nicht festgelegt. Über den Preis des Cannabis ist bisher nur bekannt, dass „es nicht zu billig oder zu teuer sein wird“. Angesichts der Tatsache, dass die Schwarzmarktpreise in Luxemburg zwischen 7 und 20 EUR pro Gramm liegen, ist es wahrscheinlich, dass legales Cannabis ebenfalls in diese Preisspanne fallen wird. Der Entwurf erklärt nicht, wie Luxemburg seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen wird, nach denen Drogen nur für therapeutische und Forschungszwecke zugelassen werden dürfen. Wir haben bezüglich dieser Thematik einiges an Kreativität in Uruguay, Kanada und einigen Staaten der USA gesehen, aber es ist noch nicht klar, welchen Weg Luxemburg einschlagen wird.

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