Luxemburg: Parlament für medizinisches Cannabis

Das luxemburgische Parlament hat eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die es MedizinerInnen in Zukunft möglich machen wird, einigen PatientInnen Cannabisprodukte zu Therapiezwecken zu verschreiben. Jeder Arzt darf Medikamente auf Cannabisbasis verschreiben, wenn der Zustand des/der PatientIn es zulässt und der Arzt zuvor eine entsprechende Fortbildung gemacht hat. Cannabis wird in Zukunft in Form von Tropfen, Ölen und Pillen, aber nicht „zum Rauchen“ angeboten.

In den letzten Jahren haben immer mehr wissenschaftliche Studien die Vorteile von Cannabis in der Medizin aufgezeigt und belegt. Dies unterstreicht auch die schriftliche Begründung der Novelle, die die Kammer verabschiedet hat. Diese Begründung nennt explizit PatientInnen mit chronischen Schmerzen, solche, die mit einer Chemotherapie behandelt werden, und PatientInnen mit Krämpfen aufgrund von Sklerose.

Welche Krankheiten mit Cannabis behandelt werden dürfen, soll in einem Reglement festgelegt werden – anders als in Deutschland, wo ÄrztInnen im Sinne der Therapiefreiheit selbst entscheiden, wofür sie Cannabis verschreiben.

Die Opposition verwies darauf, dass ein solches Gesetz seit Jahren gefordert werde, und kritisierte die Überreglementierung, etwa die geringe Zahl von Krankheiten, denen Cannabis zugutekommen soll, und die Ablehnung von Cannabisblüten. Die Linken finden es jedoch „schade”, dass drei Schritte vorwärts – und mit den Restriktionen – zwei Schritte rückwärts gemacht würden.

Und einen Nebeneffekt hat die Freigabe von medizinischen Cannabisprodukten noch: Kurz zuvor war in Luxemburg (dort verwahrt die Deutsche Börse die Wertpapiere ausländischer Gesellschaften) entschieden worden, das Geschäft mit sogenannten Cannabisaktien zu verbieten, da sowohl Besitz als auch medizinische Verwendung von Cannabis strafbar
seien. Aber durch die Gesetzesnovelle werden diese Restriktionen bei Gesellschaften, deren Hauptgeschäft medizinisches Cannabis ist, nicht greifen.

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