Krankenkassen zahlen Dronabinol?

DronabinolWie die International Association for Cannabinoid Medicines (IACM) in den aktuellen News berichtet, übernehmen hessische Ersatzkassen ab sofort die Kosten für das THC-Pharmakon Dronabinol. Allerdings nur als Arzneimittel für die Palliativbehandlung (sprich: die Versorgung nicht mehr behandelbarer Erkrankungen). Der Vorsitzende Dr. Franjo Grotenhermen erklärte in den IACM-News: “In einem Schreiben an den Fachverband SAPV Hessen e.V. vom 4. November 2013 erklärt die Landesvertretung Hessen des Verbandes der Ersatzkassen, dass THC (Dronabinol) im Rahmen der Palliativmedizin von den Ersatzkassen erstattet wird. SAPV bedeutet spezialisierte ambulante Palliativversorgung.” Was bedeutet das nun? Letztlich nichts anderes, als dass Dronabinol, das als Appetitanreger und brechreizhemmendes Mittel beispielsweise für Krebspatienten im Endstadium der Krankheit angewendet wird, von den Ersatzkassen in Hessen übernommen wird. Dies ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, jedoch noch kein sonderlich großer. Erstens sollte Dronabinol auch für Patienten verfügbar sein, die nicht sterbenskrank sind, deren Leiden jedoch die Lebensqualität enorm einschränken. Zweitens sollten nicht nur die Ersatzkassen auf die Idee kommen, Cannabinoid-Medikamente zu bezahlen, sondern am besten alle. Und drittens ist mit Hessen lediglich ein einziges Bundesland im Gespräch, wo die Krankenkassen sich zumindest über die Versorgung kranker Menschen mit Cannabis-Heilmitteln Gedanken machen – auch das dürfte sich gern ausweiten. Am Ende des kurzen Artikels in den IACM-News formuliert Dr. Grotenhermen einen Wunsch, den wir alle unterzeichnen sollten: “Wir hoffen, dass dieses Modell Schule macht und dass andere Krankenkassen diesem Beispiel folgen.“

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