Kassen sollen Gras bezahlen

Ab 2017 tritt ein neues Gesetz in Kraft

Ab Frühjahr 2017 sollen deutsche Krankenversicherer die immensen Kosten für Medizinalmarihuana aus der Apotheke übernehmen und damit die PatientInnen entlasten, die sich trotz Ausnahmeerlaubnis ihre Medikation gar nicht oder nicht in vollem Umfang leisten können. Denn zurzeit müssen alle CannabispatientInnen mit Ausnahmegenehmigung ihr Apothekengras selbst finanzieren – und das ist mit Preisen zwischen 15 und 25 Euro pro Gramm schier unbezahlbar. Darüber hinaus müssen sie die ständigen Engpässe in der Versorgung hinnehmen, weil das Apothekenweed ausschließlich aus Holland angeliefert wird – oder eben auch nicht, nämlich beispielsweise immer dann, wenn die Bestände des Produzenten Bedrocan zur Neige gehen. Medizinalcannabis dieses Amsterdamer Produzenten wird zunächst innerhalb der Niederlande verteilt, und nur die übriggebliebenen Restbestände werden ans Ausland abgegeben. Und das hat zur Folge, dass PatientInnen immer wieder in die Röhre schauen müssen.

20151104 RSA Ajoya

Gesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU hat deshalb ein Gesetz ausarbeiten lassen, das zu Beginn des Monats Mai vom Bundeskabinett abgenickt wurde und jetzt nur noch durch den Bundestag muss, um im kommenden Frühjahr Gültigkeit zu haben. Demnach sollen ab 2017 die Krankenkassen das Apothekencannabis bezahlen, außerdem soll eine Bundes-Cannabisagentur ins Leben gerufen werden, die das benötigte Gras für deutsche PatientInnen herstellen soll.

airfield-dispensary

Das Ganze klingt zunächst einmal ganz toll, und die in Deutschland lebenden und leidenden CannabispatientInnen freuen sich allerorten über diese politische Entwicklung. Insbesondere, weil Gesundheitsminister Gröhe von der konservativen CDU sich für die Gesetzesänderung vehement einsetzt. Wieso das so ist, wird indes von der Regierung verschwiegen. In Wirklichkeit geht es den PolitikerInnen nämlich gar nicht darum, den CannabispatientInnen zu helfen. Tatsächlicher Hintergrund dieser geplanten Novelle ist die Angst der Bundesregierung davor, dass PatientInnen auch künftig vom Vorwurf des illegalen Hanfanbaus von Gerichten freigesprochen werden (wie im März gleich viermal geschehen) bzw. dass den Betroffenen der Eigenanbau ihrer Medizin von den juristischen Instanzen erlaubt wird – was etwa am 6. Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig passiert ist: Dort wurde einem 52 Jahre alten Multiple-Sklerose-Patienten das Recht auf Anbau seiner Medikation zugestanden. Der Patient ist damit der erste Deutsche, der legal Cannabis anbauen darf.

IMG_1412_0

Um zu verhindern, dass dieser Fall Geschichte macht und immer mehr CannabispatientInnen ihr Recht auf Homegrowing vor den Gerichten erstreiten, hat die Bundesregierung mit der Gesetzesänderung reagiert. Der Mediziner und Cannabisexperte Dr. Franjo Grotenhermen, der Autor zahlreicher Bücher zur Cannabismedizin ist, nennt die geplante Neuerung „Eigenanbau-Verhinderungsgesetz“. Und das trifft den Nagel auf den Kopf. Eigentlich hatte das Gesundheitsministerium schon 2015 versprochen, den Plan 2016 umzusetzen. Dass dies nur eine Finte gewesen war und schlichtweg eine immer lauter werdende Diskussion um dieses heikle Thema verstummen lassen sollte, war Fachleuten von Anfang an klar. Und auch jetzt steht noch nicht fest, ob und wann das neue Gesetz tatsächlich umgesetzt werden wird. Bisher haben wir nichts in der Hand als eine Reihe enthusiastischer Pressemeldungen. Das letzte Wort ist in dieser Sache noch nicht gesprochen. Denn jetzt melden sich die Krankenkassen zu Wort – und monieren, dass Apothekencannabis viel zu teuer sei. Auf Deutsch: Die Krankenversicherungen wollen sich um die Verpflichtung drücken, Cannabismedizin zahlen zu müssen. Für CannabispatientInnen, die sich seit Jahr und Tag ihre Medizin nicht vollumfänglich leisten können, mutet das wie ein schlechter Scherz an. Ein weiterer Wermutstropfen ist der Plan, die CannabispatientInnen zu zwingen, an einer wissenschaftlichen Studie teilzunehmen. Als „Gegenleistung“ für den Erhalt ihrer Medizin auf Kassenrezept. Die Welt berichtete: „Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung dieser Cannabisarzneimittel zu erlangen, werde die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. Wie die Patienten verpflichtet werden können, an der begleitenden Studie teilzunehmen, sobald sie das Kassenrezept einlösen, ist umstritten.“

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die Sache entwickeln wird. Bleibt zu hoffen, dass die PatientInnen am Ende nicht wieder die Gelackmeierten sind.

You can share this: