Immer schön diskret bleiben

Obwohl den Statistiken zufolge rund die Hälfte bzw. ein Drittel der Teenies in den Großstädten gelegentlich zu Marihuana greift und auf Universitäten und Hochschulen die Lust am Kiffen ihren Höhepunkt erreicht, sind die meisten Bildungseinrichtungen weiterhin davon überzeugt, dass man mit dem Motto: “Nimm keine Drogen!” am meisten erreichen kann. Allerdings befassen sich die meisten Universitäten in der Regel nicht sonderlich mit dem Thema. Ganz anders sieht es dagegen beim Studentenberatungsdienst der Nationaluniversität Irland aus: Hier werden die Studenten auf die Rechtsrisiken aufmerksam gemacht, die auf Grasfans lauern.

Wenn du Cannabis rauchst, dann möglichst diskret in den eigenen vier Wänden, empfiehlt der Beratungsdienst auf seiner Homepage unter dem Menüpunkt Cannabis und das Gesetz. Denn Studenten, die erwischt werden, müssen mit einem gehörigen Bußgeld und einem strafrechtlichen Verfahren rechnen, was ihre spätere Karriere zunichtemachen kann.

“Die Verwendung von Cannabis gilt in Irland als Straftat, und dies wird in vorhersehbarer Zukunft vermutlich auch vorläufig so bleiben. Man kann für die Legalisierung des Cannabis plädieren, und viele Menschen sind sich in dieser Hinsicht auch einig, aber trotz alledem ist und bleibt Marihuana illegal”, klärt der Beratungsdienst auf seiner Webseite die rechtlichen Verhältnisse in diesem Bereich in Irland. Iren, die beim Kiffen erwischt werden, können zu einem Bußgeld in Höhe von 635 Euro verpflichtet werden, beim zweiten Mal werden sie aktenkundig, und beim dritten Mal kann sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Die Berater an der Universität gestehen dadurch quasi ein, dass sie sich darüber im Klaren sind, dass der größere Schaden, der durch Kiffen entstehen kann, nicht die gesundheitlichen, sondern die rechtlichen Auswirkungen sind, die wesentlich schwerwiegendere Folgen für die Zukunft des Studenten haben können als ein Lachkrampf oder vorübergehende Koordinationsstörungen. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Ländern – unter anderem auch in den Vereinigten Staaten – die Regelung, dass Personen, die wegen Drogenmissbrauchs aktenkundig geworden sind, nicht über die Grenze gelassen werden. Wir haben zwar den Universitätscampus schon lange verlassen, aber an deutschen Universitäten kann man höchstens in drogenpolitische Diskussionen verwickelt werden, bei purer Verwendung von Cannabis sind jedoch keine rechtlichen Folgen zu befürchten. Dabei wäre es durchaus sinnvoll, einmal eine Moralpredigt darüber zu halten, dass viele begabte und erfolgreiche Absolventen nicht wegen mangelnden Fachwissens von den besten Arbeitsplätzen ausgeschlossen werden, sondern wegen ihres polizeilichen Führungszeugnisses.

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