“Ich würde alles nochmal genauso machen”

Günter Ulrich war ein unbeschriebenes Blatt mit einer weißen Weste, bevor er mit seinem Hanfshop in den Fokus der Grazer Staatsanwaltschaft geriet – im letzten Jahr wurde er wegen seiner Geschäftstätigkeit verurteilt und muss seitdem eine Fußfessel tragen.

Cannabis Anbau

Medijuana: Wie kam es ganz konkret dazu, dass du heute eine Fußfessel tragen musst?

Günter Ulrich: Dazu muss ich kurz ein wenig ausholen: Ich bin ja nun schon seit fast 14 Jahren in der Hanfbranche tätig. 2001 habe ich mich mit dem Hanf Paradies in Graz selbstständig gemacht – das Geschäft hat sich dann auch ganz gut entwickelt, 2010 gründeten wir eine GmbH und stellten neue Mitarbeiter ein. Gleichzeitig kam es zu der Zeit auch zu einem Staatsanwalt-Wechsel in Graz – der alte Staatsanwalt ging in Pension und zwei neue Staatsanwälte kamen und übernahmen. Diese zwei neuen Staatsanwälte haben sich dann das Missionsziel gestellt, die angebliche Einstiegsdroge Cannabis weitestgehend aus Graz zu verbannen. Sie waren der Meinung, dass – wenn Cannabis und die Hanfshops erstmal verbannt sind – es auch keinerlei Probleme mehr mit irgendwelchen anderen Drogen gäbe. So rückte auch mein Geschäft in den Fokus der Beamten, da wir schon einer der größeren Shops in Graz waren und ja auch das ganze Rundum-Package angeboten haben. Bei uns gab es ja von Samen über Dünger bis hin zu Stecklingen und Homeboxen so ziemlich alles, was man braucht, um anzubauen – auch die einschlägige Literatur war bei uns zu haben. So begann die Staatsanwaltschaft sehr schnell mit ihren Ermittlungen gegen unser Geschäft wegen “Beitragstäterschaft“. Das hat dann letztendlich zu dem Konstrukt der Anklageschrift geführt – darin wurde uns vorgeworfen, dass wir wissentlich und billigend in Kauf genommen haben, dass viele Kunden bei uns Pflanzen erwarben, aus denen sie dann “Suchtmittel” herstellten. In der ersten Instanz wurde ich dann wegen “Beitragstäterschaft” zu drei Jahren ohne Bewährung verurteilt, was wir natürlich erst einmal angefochten haben. Der Oberste Gerichtshof hat dann jedoch bestätigt, dass eine “Beitragstäterschaft” allein dann schon besteht, wenn wir unsere Kunden entsprechend beraten und hier aus einer Hand alles anbieten können, was für den illegalen Anbau benötigt wird. Da hier alles nötige Equipment zusammen mit dem Know-how und Stecklingen angeboten werde, könne man in meinem Fall von einer “Beitragstäterschaft” ausgehen. Damit hatte die Staatsanwaltschaft nun eine Art Präzedenzfall geschaffen, der auch auf andere Growshops übertragen werden könnte, die Stecklinge neben Growequipment anbieten.

MED: Ich dachte, in Österreich darf man Stecklinge ganz legal verkaufen – trotzdem wurdest du ja dafür verurteilt, innerhalb von zweieinhalb Jahren 155.000 Stecki’s verkauft zu haben, aus denen angeblich 870 Kilo “Cannabiskraut” erzeugt wurden…

Günter UlrichGU: Das stimmt schon, als Zierpflanzen darf man Hanfpflanzen nach wie vor verkaufen, nicht aber zur Suchtmittelproduktion. Doch genau die wurde uns ja unterstellt, und dann hat man aufgrund unserer Kundendaten einfach mal hochgerechnet, was da zusammengekommen sein könnte. Zuvor haben sie unser Geschäft ca. sieben Monate lang observiert – auch meine Frau und ich wurden komplett überwacht. Außerdem mietete die Staatsanwaltschaft zwei Wohnungen an – eine beim Vordereingang und eine beim Hintereingang – und observierten so in diesem Zeitraum auch 29 unserer Kunden. Etwa acht Wochen nach dem Kauf der Pflanzen in unserem Geschäft suchte dann die Staatsanwaltschaft diese 29 Kunden zu Hause auf und fand hier in den meisten Fällen auch die Hanfpflanzen, die inzwischen auch schon etwas “Suchtmittel” produziert hatten. Allerdings schien es den Beamten gar nicht so sehr um die Sicherstellung der Hanfpflanzen zu gehen, sondern eher darum, uns wegen Beihilfe dranzukriegen. Die Befragung unserer Kunden ging nämlich vor allem in die Richtung, ob wir die Kunden auch entsprechend beraten und vielleicht auch genau gewusst hätten, was sie mit den Stecklingen vorhaben. Leider haben sich dann einige unserer Kunden dazu hinreißen lassen auszusagen, dass wir im Prinzip schon gewusst hätten, was sie mit den Pflanzen vorgehabt haben – dabei hatten wir in jedem Verkaufsgespräch darauf hingewiesen, dass der Anbau von Cannabis zur Suchtmittelgewinnung strafbar und damit verboten ist. Natürlich war uns damals schon klar, was 95 % unserer Kunden mit den Stecklingen vorhaben – insofern konnte ich dann vor Gericht auch nicht den völlig Ahnungslosen spielen. Dazu kam dann ja noch, dass von Seiten des slowenischen Außenministeriums ein Schreiben an das österreichische Innenministerium ging, in dem darauf hingewiesen wurde, dass in Graz auch an slowenische Kunden Stecklinge in größeren Mengen verkauft würden – der österreichische Staat möge sich daher um die Einschränkung dieser Verkäufe bemühen. Und da wir in unserem Geschäft niemanden diskriminiert oder Reisepässe kontrolliert haben, sondern auch ausländischen Kunden Stecklinge als Zierpflanzen verkauft haben, gerieten wir schließlich ins Visier der Staatsanwaltschaft, die an uns wohl auch ein Exempel statuieren wollte.

MED: Konntest du rechtlich gegen dieses Urteil vorgehen und z. B. eine Beschwerde dagegen einreichen?

GU: Wir sind gleich in Berufung gegangen und landeten so vor dem Obersten Gerichtshof, der dann aber die Sichtweise der Grazer Staatsanwaltschaft bestätigte und den Fall zurück nach Graz überwies. Immerhin wurde hier im September letzten Jahres das Strafmaß ein klein wenig reduziert – und da wir zu dem Zeitpunkt auch so ziemlich am Ende unserer finanziellen Möglichkeiten waren, akzeptierte ich letztendlich das Urteil, obwohl man noch einmal in Berufung hätte gehen können. Da Rechtsanwälte aber nun mal nicht gerade preiswert sind, haben wir das lieber gelassen.

MED: Wie lange musst du nun noch die Fußfessel tragen?

GU: Normalerweise bis zum 30. Januar 2015 – ich hoffe allerdings, dass ich schon beim Zwei-Drittel-Straftermin am 20. Oktober das “staatliche Freundschaftsband” wieder abgenommen bekomme.

MED: Offensichtlich haben die Behörden kein Problem damit, dass du derzeit in einem Headshop arbeitest – hättest du mit der Fußfessel auch wieder in einem Growshop arbeiten dürfen?

GU: Nein, mir ist ausdrücklich untersagt worden, wieder in einem Growshop zu arbeiten, selbst wenn dort gar keine Stecklinge verkauft werden. Denn wenn ich nochmal wegen “Beitragstäterschaft” angeklagt werden würde, dann wäre ich in den Augen der Justiz ein Wiederholungstäter, der dann noch deutlich härter zu bestrafen sei. Kurioserweise darf ich in unserem Headshop sogar Lehrlinge ausbilden – da stört die Fußfessel überhaupt nicht. Es gibt da schon einige Widersprüche in der behördlichen Wertung meiner Taten.

MED: Würdest du rückblickend alles nochmal so machen?

GU: Ja, denn es war mir immer das Wichtigste, nicht nur zufriedene, sondern glückliche Kunden zu haben – und glückliche Kunden hat man nur bei entsprechender Beratung. Aber ich würde mich rechtlich noch etwas besser absichern – obwohl ich ja der Meinung war, das bereits ganz vernünftig getan zu haben. Schließlich habe ich mich immer rechtlich beraten lassen und aktuell informiert – und genau das sollte mir zum Verhängnis werden. Denn nachdem dann auch meine Computer beschlagnahmt wurden, entdeckten die Ermittler eine E-Mail-Kommunikation mit meinem Anwalt, der mir mitteilte, dassman Stecklinge nicht verkaufen dürfe, wenn man genau weiß, was die Kunden damit machen. Leider hatte ich darauf geantwortet, dass wir dann halt so tun werden, als ob wir das nicht wüssten. Das war schon ziemlich blöd und hat letztendlich auch zu meiner Verurteilung beigetragen. Aber abgesehen davon würde ich alles nochmal genauso machen.

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