Hartes Urteil in Deutschland: Haft für behinderten Cannabispatienten!

„Deutschland legalisiert medizinisches Cannabis“ oder „Cannabis bald auf Rezept“ – so oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen der letzten Monate.

Bis jetzt ist aber der Anbau und Besitz von Cannabis weiterhin illegal. Auch PatientInnen, die eine Ausnahmegenehmigung besitzen, dürfen ihr Cannabis ausschließlich aus der Apotheke beziehen – ohne Übernahme oder Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkassen.

Problematisch ist das natürlich dann, wenn ein kranker Mensch aufgrund seiner Leidensgeschichte gar kein Einkommen hat. Der Patient ist zwar im Besitz einer Ausnahmegenehmigung, kann sich aber schlicht das Apotheken-Ganja für rund 1.500 Euro im Monat nicht leisten. Was soll man in dieser Situation machen? Für viele liegt es klar auf der Hand: einfach selbst anbauen. Immerhin wurde ja Cannabis vom Arzt empfohlen.

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Wie den Schleswiger Nachrichten zu entnehmen ist, wurde nun ein 58-Jähriger, der am Tourette-Syndrom leidet, zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Durch den täglichen Konsum von sieben bis acht Joints hält er seine Zuckungen und Bewegungsstörungen in Schach, nur so kann er ein halbwegs normales Leben führen.

Der Leidgeplagte baut immer wieder selbst an – nun stand er bereits zum fünften Mal vor Gericht. Im Verfahren versuchte sein Rechtsanwalt vergeblich, den Richter davon zu überzeugen, dass es sich hierbei um eine lebensnotwendige Medizin handelt. Der Angeklagte versicherte zudem, niemals andere Straftaten zu begehen: „Nie würde ich schlagen, stehlen oder sonst etwas Gesetzloses tun. Ich bin ein friedlicher, ehrlicher Mensch.“

Das unglaubliche Urteil: acht Monate Gefängnis, Zahlung aller Kosten des Verfahrens und Einzug des Grow-Zubehörs.

Der Verteidiger des 58-Jährigen kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen und alle In-stanzen zu bemühen. Wir berichten weiter!

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