Hanf und Führerschein
Ein Joint im Grünen und der Führerschein ist weg?
Herbert B. wird von einem Zivilpolizisten mit zwei Gramm Cannabis auf einem Festival in NÖ erwischt. Der Polizist ist sehr freundlich zu Herbert B. Er meint, Cannabis sei doch keine wirkliche Droge. Ginge es nach ihm persönlich, würde er gar keine Anzeige erstatten.
Herbert B. fühlt sich verstanden. Endlich mal ein Polizist, mit dem man offen reden kann. Im Wachzimmer kommt es dann zu einer „niederschriftlichen Einvernahme als Beschuldigter“. Der Polizist meint freundschaftlich und lächelnd: „Kiffen ist ja schon fast Alltag heutzutage. Wir können ja offen reden. Und? Wie oft entspannst du dich mit einem Joint?“
Herbert B. kann es kaum glauben. So nett hätte er sich den Kontakt mit der Polizei niemals vorgestellt. Ein lockeres Gespräch, mehr nicht. Er hat daher kein Problem, die Frage zu beantworten. „So ca. zwei bis drei Joints am Wochenende. Unter der Woche rauch´ ich nichts, sonst komme ich nicht auf in der Früh.“
Ein Monat später …
Herbert B. hat den Vorfall mit der Polizei schon fast vergessen. Umso verwunderter ist er, als er eine Ladung von der Führerscheinbehörde erhält mit folgendem Text:
„Sie werden aufgefordert, sich binnen zwei Wochen zur Überprüfung Ihrer Fahrtauglichkeit amtsärztlich untersuchen zu lassen. Bei Nichterscheinen verlieren Sie Ihre Lenkberechtigung.“
Herbert B. ist ratlos. Er ist nie betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto gefahren, was will die Führerscheinbehörde?
Zwei Tage später geht er zum Amtsarzt. Der Amtsarzt wirkt sehr streng. Er meint: „Wenn Sie jedes Wochenende kiffen, dann sind Sie süchtig. Ich schick Sie zum Psychiater und zum Verkehrspsychologen. Die sollen Sie anschauen und ein Gutachten machen. Zudem bringen Sie mir alle zwei Monate – unaufgefordert – einen Urintest.
Herbert B. ist fassungslos. Allein die Gutachten kosten nahezu 1.000 Euro. Das psychiatrische Gutachten fällt immerhin gut aus; nicht aber jenes vom Verkehrspsychologen. Herbert B. ist angeblich stark suchtgefährdet und eine Befristung der Fahrerlaubnis wird dringend empfohlen.
Herbert B. bringt die Gutachten zum Amtsarzt. Der Amtsarzt prüft sie kurz und schickt Herbert B. mit den Worten „Sie hören von uns“ nach Hause.
Zwei Wochen später kommt der Bescheid
„Ihre Fahrerlaubnis wird vorläufig befristet für die Dauer von einem Jahr erteilt. Dies ist auch in der Führerscheinurkunde einzutragen, ebenso auch der Code 104 (gesundheitsbezogene Maßnahmen). Nach Ablauf eines Jahres ist eine weitere amtsärztliche Untersuchung vorzunehmen. Zum Nachweis der Drogenabstinenz ist die Vorlage von Urintests – alle zwei Monate – erforderlich.“
Herbert B. kann nicht glauben, dass ein Joint auf einem Festival solch weitreichende Folgen nach sich zieht.
Wichtige rechtliche Hinweise zu diesem Fall
1.) Als Beschuldigter keine Angaben zum Konsumverhalten machen.
Der „freundliche“ Polizist hat die Angabe „zwei bis drei Joints am Wochenende“ umgehend der Führerscheinbehörde gemeldet. Als Beschuldigter hat man das Recht, die Aussage zu verweigern. Ebenso darf man sich zu den Vorwürfen äußern. Auch hat man das Recht, mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen. Der Verein „TakeYourRights“ (siehe Vorstellung) bietet zu diesem Zweck Notfallkarten im Scheckkartenformat an, damit die Mitglieder sofort und jederzeit telefonisch Kontakt zu versierten Strafverteidigern aufnehmen können.
2.) Die Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung rechtlich bekämpfen!
Die Aufforderung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, erfolgt meist durch eine Ladung oder durch einen Bescheid. TakeYourRights berät gerne über die rechtlich geeignete Vorgehensweise. Achtung: Häufig sind Fristen von zwei Wochen zu wahren!
3.) Die meisten Aufforderungen zur amtsärztlichen Untersuchung sind rechtswidrig.
Gelegentlicher Konsum von Drogen (nicht häufiger als alle zwei Wochen) darf nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) nicht zu einer führerscheinrechtlichen Untersuchung führen.
4.) Haaranalysen sind unzulässig.
Seit zwei Jahren verlangen manche Amtsärzte Haaranalysen. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Haaranalysen enthalten viele sensible Daten und sind daher abzulehnen.
Das Strafverfahren wird bei reinen Konsumenten ohnehin gemäß § 35 Abs. 1 SMG auf eine Probezeit von maximal zwei Jahren eingestellt. Demnach gelangt diese Sache sowieso nie vor Gericht. Die eigentlichen Probleme kann ein Cannabiskonsument so nur im Zusammenhang mit seiner Lenkberechtigung bei der Führerscheinbehörde bekommen (Bezirkshauptmannschaft oder Verkehrsamt).
Die Führerscheinbehörden erfahren meist über die polizeiliche Niederschrift vom Drogenkonsum der Betroffenen. Sie sind sehr aktiv – vorgeladen wird fast jeder. Oft reicht schon der Besitz eines Joints, und die Betroffenen geraten sogleich in die Behördenmaschinerie. Gerade die Gutachten durch die Verkehrspsychologen empfehlen nahezu ausschließlich die Befristung der Lenkberechtigung.
Auch die Behörden müssen sich an die Gesetze halten. Die Betroffenen sollten ihre Rechte kennen, damit diese überhaupt erst in der Lage sind, sich gegen rechtswidrige Vorgehensweisen der Behörden zu wehren. So darf nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes ein gelegentlicher Konsum eines Joints für sich alleine betrachtet nicht zur Untersuchung durch Amtsärzte, Psychiater und Psychologen führen.
TakeYourRights unterstützt die Mitglieder gegen Behördenwillkür und ist vernetzt mit kompetenten Psychiatern, sollte ein Gutachten unvermeidlich sein.
Der Verein TakeYourRights
Liebe Leser/innen,
viele kennen den Verein TakeYourRights bereits; für alle, die uns kennenlernen wollen, hier eine kurze Vorstellung:
TakeYourRights bietet kostenlose telefonische Rechtsberatung durch ehrenamtlich tätige Anwälte, die auf Drogen- und Führerscheinrecht spezialisiert sind, an. Voraussetzung dafür ist die (kostenpflichtige) Vereinsmitgliedschaft, um zumindest einen Kostenbeitrag zu den Ausgaben des Vereins zu leisten.
Da sich viele unserer Mitglieder keine üblichen Anwaltstarife leisten können, haben wir, Dr. Martin Feigl und Mag. Gottfried Hudl, vor fünf Jahren den Verein TakeYourRights gegründet. Durch die große Anzahl an Vereinsmitgliedern ist ermöglicht und sichergestellt, dass alle unsere Mitglieder kostenlos und vor allem rasch von unseren praxiserfahrenen Rechtsexperten beraten werden. TakeYourRights versteht sich als Solidargemeinschaft. Durch unsere Gemeinschaft ist rechtlicher Beistand in belastenden und krisenhaften Lebenssituationen für jede/n sichergestellt und auch erschwinglich.
TakeYourRights leistet jährlich über 1.000 Rechtsberatungen. Daher kennen wir die rechtlichen Problemstellungen bestens aus der Praxis. Wir versenden regelmäßig Newsletter zu Themen wie „Homegrow und Recht“, „Wie behalte ich meinen Führerschein?“, „Richtiges Verhalten auf Festivals“, „Muss ich pinkeln gehen?“ etc. an unsere Mitglieder. TakeYourRights bekommt viel Feedback von seinen Mitgliedern aus ganz Österreich, sodass der Verein einen sehr guten Überblick über die Behörden- und Gerichtspraxis erhält.
Der Vereinsname TakeYourRights bringt es auf den Punkt: Nur wer seine Rechte kennt, ist in der Lage, sich und seine Freunde/Familie vor rechtswidrigen Übergriffen der Exekutive sowie vor ungerechtfertigten Behörden- und/oder Gerichtsverfahren zu schützen. Nur ein informierter Bürger ist ein mündiger Bürger!
Kämpfe für Deine Rechte – mit Hilfe von TakeYourRights kannst Du Dich im Falle des Falles über Deine Rechte rasch und kompetent informieren, ohne gleich ein Anwaltshonorar von mehreren hundert Euro auszulegen.
TakeYourRights verzichtet seit den Anfangstagen auf öffentliche Fördermittel. Diese Freiheit und Unabhängigkeit des Vereins TakeYourRights hat den Preis, dass wir uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanzieren. Durch die Mitgliedschaft bei TakeYourRights werden hochqualifizierte Rechtsberatungen geboten, die den Wert eines Jahresbeitrages um ein Vielfaches übersteigen.
TakeYourRights kämpft für Deine Rechte!
Wenn Du TakeYourRights unterstützen willst:
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Herzliche Grüße,
Dein TakeYourRights-Team