Grasrauchen ist ein Menschenrecht

Hoch entwickeltes Europa hin oder her, bei der Legalisierung gibt der amerikanische Kontinent das Tempo vor. Dennoch ist es erstaunlich, dass man sich im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum nicht in Deutschland oder den skandinavischen Staaten auf die allgemeinen Menschenrechte beruft, sondern in Mexiko.

Betrachtet man die Vorgeschichte, kommt der Spruch der Richter vielleicht doch nicht so überraschend. 2009 hat Mexiko den Besitz geringer Mengen von Drogen entkriminalisiert. 2013 stand auf dem dreitägigen drogenpolitischen Forum des Magistrats der Hauptstadt die Lockerung der Drogengesetze als Alternative zum aussichtslosen Kampf gegen die Drogenkartelle auf der Tagesordnung. Dort kamen die Legalisierung, die Freigabe des häuslichen Anbaus und die Einrichtung von Cannabis Clubs nach spanischem Vorbild zur Sprache. Die Antwort des Präsidenten Enrique Peña Nieto war ein klares Nein. Im gleichen Jahr wurde eine andere Initiative gestartet, die schließlich Früchte trug. Die vier Mitglieder von SMART (Sociedad Mexicana de Autoconsumo Responsable y Tolerante – Mexikanischer Verband für den verantwortungsvollen und toleranten Konsum) geht davon aus, dass der Anbau, Konsum und Besitz von Cannabis ein unveräußerliches Menschenrecht ist. Daher wandten sie sich an die Kommission zum Schutz vor Gesundheitsrisiken (COFEPRIS). Andrés Aguinaco, Anwalt der Kläger, sagte, SMART sei der Meinung, dass das Verbot das verfassungsmäßige Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletze.

SMART selbst war überrascht von der Entscheidung des Obersten Gerichts im November. „Im Sinne der allgemeinen Menschenrechte ist es das unveräußerliche Recht der mexikanischen Bürger, ohne staatliche Einmischung Fragen ihrer Gesundheit, ihres Körpers und über die Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu entscheiden.“ – so lautete der Spruch, dessen Reichweite sich heute noch nicht abschätzen lässt. Dem offiziellen Standpunkt, dass die Legalisierung keine Alternative darstelle, steht sie allerdings diametral entgegen. Außerdem hebt sie das vorausgegangene Veto der Kommission für Volksgesundheit für die Initiative von SMART auf. Nun ist es keine vollkommen wirklichkeitsfremde Vorstellung mehr, dass die Legalisierung in dem Land tatsächlich zur Debatte gestellt wird. Politiker, die gegen den Standpunkt des Obersten Gerichts opponieren, weisen darauf hin, dass der Spruch weder Legalisierung, noch straffreien Konsum bedeute, denn er gelte nur für die vier Mitglieder der Organisation, die angegeben hatten, dass sie selbst kein Cannabis konsumieren. Das Argument, dass die unveräußerlichen Menschenrechte nur für jene Gültigkeit haben, die sich für die Ausübung ihrer Rechte an ein Gericht wenden, ist allerdings schwer aufrechtzuerhalten. Zu dem Urteil befragt, sagten die vier Mitglieder von SMART, dass man die Entscheidung gutheißen oder ablehnen kann, man jedoch einsehen müsse, dass das Modell des Verbots Schiffbruch erlitten hat, was die Verbreitung der Gewalt und Tausende von Opfern am besten belegen.

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