Georgien hat entkriminalisiert

Erfrischende Beispiele für verfassungsmäßige Möglichkeiten des Kiffens würde man nicht unbedingt in Osteuropa suchen. Jedenfalls bisher nicht, aber nun hat die liberale Partei in Georgien ein kleines Wunder vollbracht: Sie hat die Entkriminalisierung der CannabiskonsumentInnen erkämpft. Infolge der Initiative der Liberalen erklärte das georgische Verfassungsgericht die Strafandrohungen gegen CannabiskonsumentInnen für verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass das Kiffen nunmehr nicht mehr als Straftatbestand, sondern als reine Ordnungswidrigkeit betrachtet wird – als Sanktionen können höchstens Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit verhängt werden. Diese Praxis ist von einer Legalisierung oder erlaubtem Eigenanbau noch weit entfernt, aber wir dürfen nicht vergessen, dass die Entscheidung in einem postsowjetischen Staat getroffen wurde, noch dazu unter Berufung auf die Verfassung!

Die Initiative der Liberalen beruft sich auf den Artikel des georgischen Grundgesetzes über die freie Entwicklung der Persönlichkeit, dem Inhaftierung wegen Kiffens entgegenstehe. Der fragliche Artikel qualifiziert den Besitz einer geringen Menge von Drogen als Straftatbestand, ebenso die Herstellung und den Konsum ohne ärztliches Rezept. Der Spruch des Verfassungsgerichts besagt, dass Individuen nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, nur weil sie ihre Gesundheit gefährden. Hinsichtlich einer Gefährdung der Gemeinschaft konnte das georgische Parlament nicht wissenschaftlich untermauern, dass der Konsum von Cannabis die Kriminalitätsrate oder die Verstöße gegen die öffentliche Ordnung steigert. Daher sei die Kriminalisierung der CannabiskonsumentInnen ein Verstoß gegen die Grundprinzipien einer freien Gesellschaft. In der Initiative beriefen sich die Liberalen auch darauf, dass es im Ermessen des Einzelnen stehe, zu entscheiden, womit er/sie sich entspannt, außerdem könne die Anwendung von Cannabis medizinischen Zwecken dienen.

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