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Deutschland: Verfassungsklage gegen das Cannabis-Verbot

Der Deutsche Hanfverband und der Jugendrichter Andreas Müller gehen gegen das Cannabis-Verbot in Deutschland vor und werden eine Klage beim Verfassungsgericht einreichen. Ihr Hauptargument ist dabei die Ungleichbehandlung im Vergleich zu schädlicheren Drogen wie Alkohol und Nikotin. Seit dem letzten grundsätzlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Cannabis im Jahr 1994 ist ein Vierteljahrhundert vergangen. Seither hat jedoch die Forschung Quantensprünge gemacht und erkannt, dass Cannabis ein wertvolles und weitgehend nebenwirkungsfreies natürliches Heilmittel ist, das nicht süchtig macht. Richter Müller wies darauf hin, dass über eine halbe Million Deutscher wegen Cannabis ins Gefängnis musste, während medizinisches Cannabis mittlerweile in über 35 Staaten – darunter auch Deutschland – legalisiert wurde.

“Wir wissen, dass es in Deutschland viele Richter, Strafrechtsprofessoren, Staats- und Rechtsanwälte gibt, die das Verbot ebenso wie wir als gescheitert beurteilen und an seiner Verfassungskonformität zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht kann der Politik den Auftrag für eine neue Gesetzgebung erteilen und so den entscheidenden Impuls für die Legalisierung geben”, so der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth.

Österreich: Hoffnung auf realistische Cannabis-Diskussion

Nach dem vorzeitigen Scheitern der konservativen Regierung fand auch deren offizielle Strategie gegen das Heilmittel Cannabis im Sommer ein jähes Ende. Nun hofft der Wiener Drogenkoordinator Ewald Lochner auf eine faktenbasierte Neubewertung von Cannabis: „Da wird unsere Position, wonach wir Konsum bzw. Besitz einfach bestrafen, bald nicht mehr haltbar sein. Deutschland hat sich für ein offenes System entschieden. Italien für ein halb offenes. Da sollte es einen breiten Diskurs über die medizinische Verschreibbarkeit geben, in der in manchen Indikationen auch die Krankenkassen dafür aufkommen. Und wer sonst Cannabis konsumiert, sollte genauso wissen, was da drinnen ist.“ Lochner tritt übrigens sehr wohl für Grenzwerte beim Cannabiskonsum im Straßenverkehr ein.

 

Schweiz: Grenzposten spüren Samen-käuferInnen in Österreich nach

Schweizerische GrenzwächterInnen habe ihre Befugnisse deutlich überschritten. Medienberichten zufolge spionierten die SchweizerInnen Landsleuten hinterher, die im benachbarten österreichischen Vorarlberg dort legal erhältliche Hanfsamen einkauften. Im Rahmen der „Aktion Knobli“ positionierten sich Schweizer ZöllnerInnen seit letztem Jahr vor Hanffachgeschäften jenseits der Grenze – und damit jenseits der Legalität –, um dort die Autokennzeichen von Landsleuten zu notieren und diese an die Grenzstationen weiterzuleiten. Dort wurde dann zugegriffen und die SamenkäuferInnen schließlich der Justiz überführt. Die Aktion wurde nicht im Einvernehmen mit den österreichischen Behörden durchgeführt, die solch einer Aktion wohl kaum zugestimmt hätten. Die „Aktion Knobli“ kam übrigens zu einem kuriosen Ende: Einspruch dagegen erhob ausgerechnet ein Schweizer Polizist, der mit Samen an der Grenze aufgegriffen wurde und zu seiner Verteidigung die Fragwürdigkeit dieser bedenklichen Methode ansprach.

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