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Deutschland – Gericht lehnt Klage für Cannabis-Medizin ab

Ein Karlsruher Gericht hat die Klage einer Patientin abgewiesen, die ihr Cannabis-Medikament Dronabinol einklagen wollte. Die beklagte Krankenkasse lehnte den Antrag nach Einholung einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ab.

Aufgrund der Brustkrebserkrankung mit anschließender Behandlung habe die Klägerin massiv an Gewicht verloren und leide unter starker seelischer Belastung. Das Sozialgericht Karlsruhe (Urteil, Az. S 13 KR 4081/17) wies die Klage ab. Für die Beschwerden der Klägerin stünden allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapien zur Verfügung und es fehle an einer ausreichend begründeten Einschätzung der behandelnden Ärztin bezüglich der fehlenden Anwendbarkeit der Standardtherapien.

 

Schweiz – Nationalrat will Gleichstellung von Cannabis mit Alkohol

Der Schweizer Bauer und Nationalrat Heinz Siegenthaler will, dass Cannabis in der Schweiz dem Alkohol gleichgestellt wird. Sein Plan: Cannabis soll vom Gesetzgeber wie Schnaps behandelt werden. Im vergangenen Jahr hat er im Nationalrat einen Antrag eingereicht, der genau das verlangt: „Gleichbehandlung von Cannabis und hochprozentigem Alkohol.“

Der Bundesrat warnt jedoch vor diesem „drogenpolitischen Richtungswechsel“, bei dem unklar sei, welche Auswirkungen er für die öffentliche Gesundheit habe. Er empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

In der Schweiz konsumieren mehr als 200.000 Personen regelmäßig Cannabis, jeder dritte Erwachsene hat schon einmal in seinem Leben an einem Joint gezogen. Seit einem Bundesgerichtsentscheid ist der Besitz von zehn Gramm oder weniger theoretisch straffrei – in der Praxis büßen viele Kantone aber weiterhin. CBD-Hanf, also solcher, der kaum psychoaktive Substanzen enthält, ist seit 2016 legal. In einer Umfrage des Fachverbandes Sucht sprachen sich 66 Prozent der SchweizerInnen für eine Aufhebung des Verbots für erwachsene KonsumentInnen aus.

Österreich – Verstärkte Verkehrskontrollen vor Hanfgeschäften

Der repressive Kurs der rechtskonservativen Regierung manifestierte sich jüngst in verstärkten Verkehrskontrollen der Exekutive vor Hanffachgeschäften. AugenzeugInnen und Betroffene berichteten vermehrt von Fahrzeugkontrollen im Umkreis dieser Shops. Unser Rat: Die Harnprobe verweigern und 48 bis 72 Stunden vor dem Einkauf kein Cannabis konsumieren. In Österreich ist nur die Blutprobe verpflichtend, bei der Cannabis maximal zwei bis drei Tage nachweisbar ist.

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