Ciao, Cannabis light

Ende Mai verbot der Oberste Gerichtshof Italiens den Handel von Cannabisblüten mit geringem THC-Gehalt, die unter dem Namen Cannabis light bekannt geworden waren. In der Urteilsbegründung beruft er sich darauf, dass die Gesetze den Handel mit Produkten aus natürlichem Cannabis nicht gestatten. Daher mussten Blätter, Blüten, Öle und Harze aus den Regalen genommen werden. Die Cannabis-light-Produkte waren 2016 zum ersten Mal versuchsweise angeboten worden, da die italienischen Gesetze den Verkauf von Cannabissorten, deren THC-Gehalt 0,2 % nicht überschreitet, nicht verbieten. Die Geschäftsleute versahen die Verpackungen mit dem Zusatz „Für den menschlichen Verzehr nicht geeignet“, wie man es aus den Headshops kennt. Diese Idee verbreitete sich schnell auch im Ausland, woraufhin in Österreich und Frankreich Cannabis-light-Blüten in den Geschäften auftauchten. Die italienischen Behörden stuften später, unter Berufung auf eine Verfügung des Präsidenten, den Handel als illegal ein und damit war keine richterliche Klärung mehr nötig. Denn bereits zuvor hatte Matteo Salvini, Innenminister und stellvertretender Regierungschef, der für seine rechtsextreme Ideologie bekannt ist, gedroht, Geschäfte, die legales Cannabis vertreiben, zu schließen. „Cannabis ist der Vorhof zur Hölle, der Vorhof zu Heroin und Kokain. Allen Müttern, die darunter leiden, dass ihre Kinder Cannabis konsumieren, habe ich versprochen, alle Cannabisgeschäfte zu schließen.“ Salvini betrachtet das Produkt, das wegen seines geringen THC-Gehalts nicht psychoaktiv wirkt, als Droge und unterscheidet es nicht von dem als illegal eingestuften Cannabis. Seinen Standpunkt, der auf Massenhysterie abzielt, teilt das Parlament jedoch nicht. Ministerpräsident Giuseppe Conte und der stellvertretende Ministerpräsident Luigi Di Maio beurteilen Cannabis light anders. Di Maios unterbreitete sogar eine Gesetzesvorlage zur vollkommenen Legalisierung von Cannabis. Das Gericht dürfte sich auch deswegen dem Standpunkt von Salvini angeschlossen haben, weil damit die Probleme der Unterscheidung von legalen und illegalen Blüten ein Ende finden. Die Entscheidung rief scharfe Kritik hervor, da sie den als legal betrachteten Handel mit Hanfblüten untersagt und somit der Innenminister keinen Krieg gegen den Drogenhandel, sondern gegen legale Unternehmer führt. Auch wenn man Cannabis light kritisch gegenüberstehen mag, ist das vollkommene Verbot keine befriedigende Lösung. Der Versuch, gesellschaftliche und medizinische Wirkungen ins Gleichgewicht zu bringen, müsste zu der Einschätzung führen, dass Cannabis light keine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.

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