CBD darf nicht illegalisiert werden

Stellungnahme des Hanf-Instituts zur geplanten SMG-Novelle

Die überfallartige Vorlage einer Novelle des österreichischen Suchtmittelgesetzes mit nur wenigen Tagen Begutachtungsfrist weckt Widerstand. Wir geben hier die Stellungnahme des Hanf-Instituts zum geplanten Entwurf, der CBD illegalisieren möchte, wieder.

– Generelle Erläuterungen zu Cannabis: Cannabis Sativa ist eine in unseren Breiten natürlich vorkommende Pflanze und mit seinem für die lokalen Sorten typischen sehr geringen THC-Gehalt heute zwar relativ selten, aber geografisch durchaus weit verbreitet (Vogelhanf).

– Auf dem Schwarzmarkt gibt es hochwirksame Produkte einer sehr ähnlichen Pflanze (ein anderer Genotyp) mit THC-Werten jenseits der 20-Prozent-Grenze.

– THC ist der verbotene bzw. verschreibungspflichtige Stoff, der aus ausnahmslos allen Cannabispflanzen gewonnen werden kann – dies wäre allerdings Suchtgiftgewinnung und ist schon nach geltendem Recht in jeder Form strafbar.

– Der Feststellung, dass zu Cannabidiol (CBD) keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, ist zu widersprechen. Auf der öffentlich zugänglichen Webseite PubMed des National Institute of Health sind aktuell 1.722 Studien speziell zu Cannabidiol abrufbar.

– Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO hat bekannt gegeben, dass noch 2017 der medizinische Wert der Hanfpflanze erstmals nach 82 Jahren reevaluiert werden wird. Alle bisher vorliegenden Studien vor allem aus den USA und Israel sprechen der Cannabispflanze hohen therapeutischen Nutzen bei mittlerweile über 250 Krankheiten zu.

– Die Klassifizierung von Cannabis als Suchtgift in den internationalen Konventionen von 1961 ist seit der Entdeckung des menschlichen Endocannabinoidsystems im Jahr 1995 durch den israelischen Forscher Professor Raphael Mechoulam umstritten.

– Die vorgesehenen Änderungen der Suchtgiftverordnung mögen zwar die Suchtmittel-Rechtslage für die Zukunft unmissverständlich klarstellen, gehen aber an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der vergangenen 22 Jahre vorbei. Warum der Gesetzgeber Angst vor der natürlichen Cannabisblüte hat, bleibt weiterhin unverständlich.

– In diese Zeit fällt auch die Veröffentlichung einer Liste von 245 Krankheiten durch den Ex-Chefmediziner der US-Drogenbehörde DEA, Dr. Tod Mikuriya, der Cannabis für eines der sichersten Heilmittel hält.

– PatientInnen brauchen Hilfe. Angst vor Strafverfolgung und/oder existenzgefährdende therapeutische Kosten sind nicht sinnvoll.

– Salbei, Kamille, Minze, Baldrian und ähnliche Pflanzen wirken auch therapeutisch oder psychoaktiv, unterliegen aber nicht dem SMG.

– Die Herabsetzung des THC-Grenzgehalts auf 0,2 Prozent kriminalisiert Tausende Menschen, die sich nicht berauschen wollen.

– Logischer wäre es, die Grenze für private Pflanzungen auf 1 Prozent THC anzuheben, wie in der Schweiz. Die Extraktion von THC aus Vogelhanf mit 1 Prozent THC ist ohnehin nach gültigem Gesetz verboten und eine berauschende Wirkung ist bei dieser Wirkstoffkonzentration auszuschließen.

– Auf dem Schwarzmarkt gibt es Cannabisblüten mit über 20 Prozent THC-Gehalt. Die Extraktion von CBD wäre teurer als der kolportierte erzielbare Verkaufspreis und außerdem nach geltendem SMG verboten.

– Des Weiteren ist es, abgesehen davon, dass auch die Verarbeitung von Blüten aus den im EU-Saatgutkatalog enthaltenen Sorten nun strafbar werden soll, aufgrund einer botanischen

Besonderheit nicht möglich, aus diesen Sorten nutzbare Hanfblüten hinsichtlich des Cannabinoidprofils zu produzieren, denn: Die Hanfpflanze ist von Natur aus einjährig und zweihäusig. Die Bestäubung erfolgt im Spätsommer durch den Wind und der Vegetationszyklus der weiblichen Pflanzen dauert, da sie die Samen produzieren, länger als der der männlichen. Unbefruchtete weibliche Blüten enthalten die meisten Cannabinoide und Terpene – bei THC-reichen Sorten auch das meiste THC.

– Die Sorten des EU-Saatgutkatalogs sind nach streng botanischen Kriterien keine Hanfpflanzen mehr. Sie wurden zur Faserproduktion geschaffen, die einen einheitlichen Erntezeitpunkt benötigt. Diese Pflanzen sind daher einhäusig und bilden sowohl männliche als auch weibliche Blüten an derselben Pflanze aus.

– Hanfpflanzen komplett ohne THC zu züchten wird aufgrund der Cannabis-Synthase niemals möglich sein.

– Festzuhalten ist, dass nach derzeitigem Stand legale Kräuter, die vielen PatientInnen helfen können, mit der Verordnung illegalisiert würden.

– Außerdem wären sämtliche momentan verfügbaren CBD-Produkte durch die Verordnung verboten. Verfügbar wäre CBD dann nurmehr als Sativex – in Kombination mit dem „Suchtgift“ THC. Im Endeffekt müssten PatientInnen, die momentan mit CBD gut leben können, auf ein wesentlich teureres, suchtgifthaltiges Präparat umsteigen.

– Was soll eine vierjährige Epileptikerin, die auf CBD gut anspricht, kurzfristig machen? Suchtgift nehmen? Ein – wie oben genannte Studie aus Israel belegt – schlechter wirksames pharmakologisches Produkt?

– Ein Rundumschlag gegen alle CBD-haltigen Produkte von Lebensmitteln über Salben bis zu Kosmetika hemmt zudem die wirtschaftlich bedeutsame Innovationskraft. Es war ein Österreicher, der die ersten vier Patente zu Cannabiskosmetika erhielt.

Daraus folgt:

Eine Absenkung der THC-Grenze von 0,3 auf 0,2 Prozent entbehrt einer sachlichen Grundlage. Die psychoaktive Mindestwirkmenge liegt bei 10 Milligramm THC, womit schon nach der derzeitigen Regelung der Konsum zu psychoaktiven Zwecken mindestens 32 Gramm Nutzhanf pro einmaliger Konsumeinheit betragen müsste. Im Zubehörhandel gibt es keinerlei Pfeifen mit derart großen Volumina. Die Grenze sollte vielmehr im Sinne der PatientInnen, für die die berauschende Wirkung nicht im Vordergrund steht, auf 1 Prozent THC angehoben werden – und zwar unabhängig von Sorte und Verwendung.

Der Konsum von Cannabis mit weniger als 0,3 Prozent THC-Gehalt aber hohem CBD-Gehalt kann zu keiner Berauschung führen, da CBD ein starker THC-Antagonist ist.

Im Zusammenhang mit den beabsichtigten Änderungen bei der Opioid-Substitution sei vermerkt, dass Cannabis ein guter Opiat-Agonist ist. Kombinationstherapien könnten hier effektiver zu einer Absenkung der Mengen verschriebener Opiat-Substitute führen.

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