Cannabis-Legalisierung:

Wie heißt es im Volksmund: „Worte, denen keine Taten folgen, sind nichts wert!“ Was sind die Worte von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach wert? Er hat Ende Januar seinen Zeitplan für die Cannabis-Legalisierung in Deutschland bekräftigt. Sein Ministerium werde noch im ersten Quartal 2023 eine „sehr gute Lösung“ vorlegen, sagte er.

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Afri-Cola-Rausch?

Euphorisch hat Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Regensburger Presseclub vom Münchner Oktoberfest geschwärmt. Er nehme jeden Termin – meist in perfekter „Stoiberuniform“ gerne wahr. Die „Wiesn“ gebe vielen Auswärtigen das Gefühl, ein „Bayer“ zu sein, betont der Franke. Er selbst, so lobte Söder seinen soliden Lebenswandel, trinke keinen Alkohol, stehe um 5.15 Uhr auf und gehe um 23.30 Uhr zu Bett.

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Kurz vor der Legalisierung von Cannabis

Die Ampelkoalition aus SPD, Grüne und FDP will, so der Koalitionsvertrag, die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften einführen. Wie steht ein Fachanwalt für Strafrecht mit Schwerpunkt „Betäubungsmittelgesetz“ (BtMG) zu den geplanten Änderungen? Konstantin Grubwinkler (38) betreibt eine bundesweit tätige Strafrechtskanzlei mit Hauptsitz in Freilassing (Lkr. Berchtesgadener Land) und vier weiteren Standorten.

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