Cannabis wird in Österreich ein Politikum

Erste parlamentarische Bürgerinitiative für die Legalisierung gestartet

Cannabis-Sommerloch? Davon kann in Österreich keine Rede sein! Nach Grundsatzbeschlüssen von vier der neun Landesorganisationen des Koalitionsführers SPÖ, die sich für die Legalisierung von Cannabis aussprachen, macht jetzt die erste parlamentarische Bürgerinitiative mit dem Titel “Herausnahme von Cannabis aus dem österreichischen Suchtmittelgesetz” weiter Druck auf das österreichische Parlament, das die Interessen der eine Million Cannabiskonsumenten bisher ignorierte.

Österreich - Erste parlamentarische Bürgerinitiative für die Legalisierung gestartet

Mit parlamentarischen Bürgerinitiativen können österreichische StaatsbürgerInnen ihre Anliegen direkt an den Nationalrat herantragen, die dann von diesem behandelt werden müssen. Die vom Obmann des Vereins “Legalize! Österreich“, Bernhard Amann, gestartete Initiative wird vom Hanf-Institut unterstützt und erreichte bereits am ersten Tag über 1.000 Unterschriften. Kernpunkte der Initiative sind unter anderem die Legalisierung des Eigenanbaus für den persönlichen Verbrauch. Wer mehr als für seinen persönlichen Konsum produzieren will, muss um eine staatliche Lizenz ansuchen und eine Steuer von ein bis zwei Euro je Gramm an den Staat abführen, schlägt die Bürgerinitiative vor. Die Erzeugerlizenz muss dem Vorhaben zufolge ab einer Produktionsmenge von 500 Gramm Cannabis pro Jahr eingeholt werden.Der Besitz von 10 Gramm Cannabis soll generell straffrei werden. Mit dem Erreichen des Wahlalters soll der Cannabiserwerb und -besitz erlaubt werden, analog zu leichten Alkoholika und Nikotin, also ab 16 Jahren. Die Abgabe soll bestehende Strukturen nützen und über Trafiken, Apotheken und andere lizenzierte Abgabestellen erfolgen. Mit dieser Maßnahme seien auch große Ersparnisse innerhalb der Strafverfolgung von Cannabis-Delikten zu erwarten, die Amann mit rund 100 Millionen Euro jährlich bezifferte. Zum heiß diskutierten Thema ”Cannabis und Straßenverkehr” will Amann den § 5 Abs 1 Satz 3 StVO einführen, wobei er einen Grenzwert von 10 Nanogramm THC, dem psychoaktiven Wirkstoff in der Cannabispflanze, je Milliliter Blut für realistisch hält. Zum Vergleich: Snowboarder dürfen bei internationalen Wettbewerben bis zu 150 Nanogramm je Milliliter aufweisen. Die Bürgerinitiative kann elektronisch auf der Parlaments-Webseite unterzeichnet werden.

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