Cannabis Club verurteilt

Antwerpen_CBD_09-05-2015_Joep_Oomen_Michel_Degens_foto_db_3156Das Modell der Cannabis Social Clubs, das in Spanien verbreitet ist, wurde ursprünglich in Belgien entwickelt. Grundgedanke ist, es unter Einhaltung der Gesetze zu ermöglichen, dass Mitglieder gemeinsam für sich selbst Cannabis anbauen können. Während der erste Club seit 2006 nach einigen rechtlichen Korrekturen ohne Probleme funktioniert, fand die Justiz bei dem zweiten, vor drei Jahren gegründeten Club, einiges an der Produktion, Lagerung und Veräußerung des Marihuanas auszusetzen. Im Frühjahr 2014 berichteten wir über den zweiten belgischen Cannabis Club namens Mambo, der damals fast 100 Mitglieder zählte. Wir schrieben auch darüber, dass Ende 2013 – direkt vor dem Austeilen der monatlichen Ernte – die Polizei eine Aktion gegen den Club durchführte und so 60 Pakete mit insgesamt 1.100 g Marihuana fand. Nach belgischem Gesetz darf ein Erwachsener maximal 3 g Cannabis bei sich führen oder eine Pflanze zum Eigengebrauch ziehen. Obwohl die Mitglieder außer dem geernteten Ganja in weiteren Beuteln die übrigen Teile der Pflanze bekamen, der Club also nach seinem Rechtsverständnis die Gesetze einhielt, betonte das Gericht in seiner im Februar 2010 gefällten Entscheidung, dass der Begriff des Eigengebrauchs nur dann gelte, wenn man den Stoff beim Konsumenten findet. Die Aktion wurde nicht umsonst im Zeitraum zwischen Ernte und Verteilung anberaumt – damit änderte sich der ursprüngliche Tatvorwurf von „Verführung zum Drogengebrauch“ in den schwereren Tatbestand „Herstellung, Besitz und Handel“. Das Urteil ist irritierend, weil es bedeutet, dass das oberste Gericht den belgischen CSC Trekt Uw Plant für rechtskonform hält, den nach seinem Vorbild entstandenen Club Mambo jedoch nicht. Die beiden Clubs werden daher einen Vorschlag im Parlament einbringen, der die Betriebsregelungen klären soll. Michel Degens, Leiter des Clubs Mambo, äußert sich in seiner Erklärung enttäuscht, da sich durch dieses Urteil die Rechtslage für die Clubs ändere und ein für rechtmäßig gehaltener Besitz drei Jahre auf Bewährung zur Folge hat. Er glaube weiterhin an das legale CSC-Modell, das anstelle des Schwarzmarkts treten soll, und werde weiterhin für die juristische Klärung der Situation kämpfen.

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