Bundesopiumstelle akzeptiert Selbstanbau von Cannabis

Bundesopiumstelle akzeptiert Selbstanbau von CannabisIn einem Schreiben vom 28. April 2014 an das Sozialgericht Mannheim gesteht die Bundesopiumstelle ein, dass der Selbstanbau von Cannabis für viele Patienten “scheinbar als einzige Alternative (bleibt), um die medizinische Versorgung sicherzustellen”. In einem Verfahren vor dem Sozialgericht streitet Herr H. mit seiner Krankenkasse um die Kostenübernahme für seine Cannabisblüten (Bedrocan) im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie. Herr H. und die behandelnden Ärzte hatten nun gegenüber der Bundesopiumstelle plausibel gemacht, dass herkömmliche Therapieformen zur Behandlung nicht ausreichend wirksam waren. Dronabinol sei zwar grundsätzlich verfügbar und könne verschrieben werden – die IKK classic lehnte die Kostenübernahme für Dronabinol jedoch ab, wodurch es Herrn H. wegen der hohen Kosten nicht tatsächlich zur Verfügung steht. Für Patienten, denen Cannabis oder auch Dronabinol nachweisbar hilft, die beides aber nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, entsteht so eine nahezu ausweglose Situation – und die Möglichkeit, die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken fortan einzuklagen.

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