Bayern: Hoffnung auf Landesjustizminister

Der Cannabis Verband Bayern (CVB) hat an die deutschen Landesjustizminister appelliert, die Willkür bei den Cannabisfreimengen zu beenden. „Wir brauchen eine bundesweit verbindlich geltende Obergrenze von 15 Gramm Cannabis, bis zu der keine Strafverfolgung erfolgt“, forderte Wenzel Cerveny (58), Vorsitzender des CVB, in München.

Die Obergrenze von 15 Gramm Cannabis sei eine Zwischenlösung bis zu einer endgültigen Legalisierung von Cannabis. Außerdem fordert Cerveny die Justizminister auf, den KonsumentInnen die Menge für den Eigenbedarf nicht abzunehmen. „Es kann nicht hingenommen werden, dass Cannabis am Schwarzmarkt gehandelt wird. Bei einer kontrollierten Abgabe könnte der Staat Millionen Euro an Steuern einnehmen. Derzeit gelten je nach Bundesland zwischen sechs und 15 Gramm als Eigenbedarf, der eine Einstellung von Strafverfahren ermöglicht.“

Cerveny wird in den nächsten Wochen eine abgeschlossene bundesweite Petition mit etwa 60.000 Unterschriften zur Legalisierung von Cannabis im Bundestag einreichen. Nach den internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen der letzten Jahrzehnte sieht Cerveny die Politik in der Pflicht, den Konsum von Cannabis neu zu regeln. Deshalb soll Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen und §24a BtMG gestrichen werden. Hanf soll als landwirtschaftliches Produkt und Lebensmittel betrachtet werden. Dagegen soll das Jugendschutzgesetz (JuSchuG) dahingehend erweitert werden, dass der Verkauf und Erwerb von Hanfprodukten mit einem THC-Gehalt über 0,2 Prozent analog zu §9 Absatz 1 Ziffer 1 JuSchuG erst ab 18 Jahren erlaubt ist.

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