Basteln an Österreichs neuen Cannabisregelungen

Patient muss im Mittelpunkt der Reform stehen

Eine auf hohem Niveau verbleibende Anzahl an Cannabis-Strafanzeigen im laufenden Jahr und eine erstmals schärfere Vorgehensweise der Exekutive bei der Hanffachmesse Cultiva lassen in Österreich nichts Gutes für die von der Regierung angekündigte Reform des Suchtmittelgesetzes (SMG) erahnen.

Doch ob die Regierung bei dieser Reform angesichts des zu erwartenden Schwenks der Weltgesundheitsorganisation WHO in punkto Cannabis überhaupt noch einen Rückschritt machen kann, ist fraglich.

Das zu Redaktionsschluss noch ausstehende angekündigte Review-Papier der WHO lässt das Hanf-Institut eine weitere Aufweichung, aber wohl noch keine Empfehlung zur Legalisierung von Cannabis erwarten. Immerhin muss die Organisation, die jahrzehntelang für die Verfolgung von CannabiskonsumentInnen verantwortlich war, schlussendlich zugeben, dass die Prohibition Millionen Menschen diskriminierte.

Eine erste Pre-Review der WHO im vergangenen Juli ebnete zumindest für das schmerzstillende und muskelentspannende Cannabinoid Cannabidiol (CBD) den Weg. CBD wird seither als unbedenklich angesehen, womit weitere Erleichterungen im Umgang damit abzusehen sind.

Während die Liste der Staaten, die Cannabis entkriminalisiert oder legalisiert haben, mittlerweile fast wöchentlich länger wird – jüngste Beispiele sind Mexiko, Norwegen und Thailand – ist noch offen, welchen Bericht die rechtskonservative Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein zur Frage des Verkaufs von Cannabisblüten in den Apotheken vorlegen wird.

Bisher hatte sich das Gesundheitsministerium Augen und Ohren gegenüber allen Erkenntnissen zu Cannabis als Heilpflanze zugehalten, obwohl mittlerweile über 18.000 Studien die Heilkraft von Hanf beweisen.

Nachdem mittlerweile immer mehr Branchen – von den Apotheken bis zu den Trafikanten – beim Geschäft mit dem Hanf mitmischen wollen, sollte die Reform der österreichischen Cannabisregelungen aber primär auf die Bedürfnisse der PatientInnen und KonsumentInnen abgestimmt werden.

Deutsches Modell ist realitätsfern

Im Grunde liegt Gefahr im Verzug vor, wenn kranken Menschen ein natürliches und nebenwirkungsarmes Heilmittel wider besseren Wissens vorenthalten wird.

Doch welchen Weg sollte Österreich gehen? Anhaltende Probleme bei der Patientenversorgung mit Cannabisblüten in Deutschland und rund dreimal so hohe Preise wie auf dem Schwarzmarkt zeigen, dass das deutsche Cannabisgesetz sicher nicht das optimale Modell ist. In Deutschland kostet ein Gramm aus der Apotheke bis zu 25 Euro. Außerdem nimmt das Gesetz keine Rücksicht auf die für PatientInnen unverzichtbaren Cannabiskonzentrate.

In den zuständigen Amtsstuben der Republik dürfte an einem Modell gearbeitet werden, in dem THC-haltige Blüten über Apotheken abgegeben werden sollen. Bei CBD-Produkten ist einerseits der Verkauf von Blüten in Trafiken zu erwarten. Andererseits bleibt die Hoffnung, dass CBD als „Novel Food“ eingestuft wird und damit künftig dem Lebensmittelgesetz unterliegt.

 

Pflanze, nicht Chemikalie

Das Hanf-Institut verweist weiterhin auf einen Punkt, der im Mittelpunkt der Reformen stehen sollte: Cannabis ist eine von 28.000 natürlichen Heilpflanzen und sollte dementsprechend reguliert werden. Eine Überregulierung wie in Kalifornien führte lediglich dazu, dass der preisgünstigere Schwarzmarkt mit all seinen Qualitätsproblemen unverändert weiter floriert. Ein österreichisches Modell muss auch den Eigenanbau, der in diesem Land zur EU-weit besten durchschnittlichen Qualität geführt hat, berücksichtigen. Denn immer noch wird das Gemüse aus dem eigenen Garten am besten gehegt und gepflegt.

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