Ausnahmegenehmigungen

Patienten, lasst euch nicht veräppeln!

Patienten, lasst euch nicht veräppeln!

Cannabis ist in Deutschland nach wie vor verboten. Komisch, findet der Medijuana-Leser? Ganz recht, komisch ist das schon, denn wer nimmt sich das Recht heraus, darüber zu entscheiden, welche Moleküle wir zu uns nehmen dürfen und welche nicht? Die Situation ist verfahren, verlogen, verlaust. Da sind wir uns einig. Nun haben es Menschen mit handfesten Gebrechen und Erkrankungen etwas leichter, an die begehrte, weil hoch wirksame Medizin zu gelangen. Wer über entsprechende Diagnosen verfügt, kann bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmeerlaubnis für den Erwerb und Besitz von sogenannten Medizinalhanfblüten beantragen. Leider machen nach wie vor viel zu wenige Patienten von diesem Recht Gebrauch. Die einen aus Faulheit und weil sie glauben, dass der bürokratische Weg zur Genehmigung zu steinig wäre. Andere stellen den Antrag nicht, weil sie Angst haben. Angst vor dem Chef und dem möglichen Verlust des Arbeitsplatzes, Angst vor Verfolgung, Angst aber auch vor der gesellschaftlichen Stigmatisierung. Dabei könnte diese sogenannte „Ausnahme“ weit mehr sein als eine solche. Gerade mal etwas mehr als 300 Menschen besitzen eine solche Erlaubnis – nicht gerade viele Leute, wenn man bedenkt, dass in Deutschland etwa 80,6 Millionen Menschen leben! Medijuana fordert alle Patienten deshalb auf: Beantragt eine Ausnahmeerlaubnis für den medizinischen Gebrauch von Cannabis! Alles, was Ihr dafür braucht, ist eine entsprechende Diagnose, deren Therapie mit konventionellen Mitteln fehlgeschlagen ist, und einen Arzt, der Euch begleitet und berät. Alles andere ist Formsache und im Grunde schnell erledigt. Wer unter chronischen Schmerzen, unter dem Tourette-Syndrom oder ADHS leidet, wer Krebs- oder HIV-Patient ist oder Epileptiker, der sollte versuchen, eine Ausnahmegenehmigung des BfArM zu bekommen. Die macht das Leben mit der psychoaktiven Substanz Cannabis als Medizin sicherer, weil die Komponente der Strafverfolgung meistenteils fehlt. Wer sich für eine Erlaubnis und die notwendigen Diagnosen interessiert, der sollte sich auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin informieren: Auf www.cannabis-med.org gibt es alle relevanten und weiterführenden Infos, die Ihr braucht.

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